Gericht der Europäischen Union

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EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab

Das neue Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA kann bestehen bleiben. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage eines französischen Abgeordneten dagegen ab. Die Data Privacy Framework genannte Vereinbarung war 2023 verabschiedet worden. Damit sollte der für die digitale Wirtschaft unerlässliche Transfer personenbezogener Daten in die USA Rechtssicherheit erhalten. (Az. T-553/23)
Jean-Marie Le Pen 2022

Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Die Familie Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen, die der inzwischen gestorbene Gründer der französischen rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, aus seiner Zeit als EU-Abgeordeter schuldete. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments. Eine ursprünglich von Jean-Marie Le Pen angestrengte und nach seinem Tod im Januar von seinen Töchtern - darunter die Politikerin Marine Le Pen - weiterverfolgte Klage hatte damit keinen Erfolg. (Az. T-480/24)
Darstellung der Justitia

EU-Gericht: Melamin bleibt auf Liste besonders besorgniserregender Stoffe

Melamin bleibt auf der europäischen Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Melamin ist als Harz unter anderem in Küchenutensilien wie Pfannwendern oder auch Kunststoffgeschirr enthalten. (Az. T-163/23 und T-167/23)
Ein Ferrari Testarossa von 1986 bei einer Ausstellung.

EU-Gericht: Rechte an Marke Testarossa stehen Ferrari zu

Die Rechte an der bekannten Marke Testarossa stehen dem Autobauer Ferrari zu. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hob am Mittwoch Entscheidungen des Markenamts EUIPO auf, mit denen die Marke auf Antrag eines Spielwarenherstellers gelöscht worden war. Es ging um die Frage, ob Ferrari die Marke ernsthaft benutzt habe - Voraussetzung für den Schutz. (Az. T-1103/23 und T-1104/23)
Feiern mit Champagner

Streit über Champagner: Italienische Firma darf Marke nicht eintragen lassen

In einem europäischen Markenstreit über Champagner haben französische Branchenverbände vor dem Gericht der Europäischen Union einen Erfolg erzielt. Die italienische Firma Nero Lifestyle darf "Nero Champagne" demnach nicht als Marke für Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung eintragen lassen. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung dürfen Lebensmittel tragen, die aus bestimmten Regionen stammen; die Herkunft muss ihre Eigenschaften wesentlich beeinflussen. (Az. T-239/23)