Gericht der Europäischen Union

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Check-in, hier in Berlin

Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere

Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen. Sie könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. (Az. T-656/24)
Whatsapp-Logo

Whatsapp-Klage gegen europäische Strafe von 225 Millionen Euro wird neu aufgerollt

Eine europäische Klage von Whatsapp gegen eine hohe Geldbuße wegen Datenschutzverstößen wird neu entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte die Klage am Dienstag für zulässig. Die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hatte das anders gesehen. Diese Entscheidung wurde aber nun aufgehoben, es muss den Fall neu aufrollen. Es geht um 225 Millionen Euro. (Az. C-97/23 P)
Darstellung der Justitia

Klage von US-Feuerzeughersteller Zippo gegen frühere EU-Zölle wird neu aufgerollt

Eine Klage des US-Feuerzeugherstellers Zippo wegen früherer Strafzölle der EU gegen die USA muss vom Gericht der Europäischen Union neu aufgerollt werden. Die nächsthöhere Instanz, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, hob das Gerichtsurteil vom Oktober 2023 am Donnerstag auf. Die Zölle waren Ende 2021 ausgelaufen. (Az. C-811/23 P)
TAP-Maschine im Landeanflug

Ryanair-Klage gegen Coronahilfen für portugiesische Airline TAP scheitert

Eine Klage der irischen Billig-Airline Ryanair gegen Coronahilfen Portugals für den Konkurrenten TAP ist vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gescheitert. Es bestätigte am Mittwoch den Beschluss der EU-Kommission vom Dezember 2021, mit dem die Beihilfe genehmigt wurde. Diese umfasste unter anderem eine Kreditbürgschaft und sah die Umwandlung eines Rettungsdarlehens von 1,2 Milliarden Euro in Eigenkapital vor. Insgesamt geht es um 2,55 Milliarden Euro. (Az. T-458/22)