Gericht der Europäischen Union

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EU-Gericht urteilt über schärfere Regeln für Amazon

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entscheidet am Mittwoch über schärfere Regeln für Amazon. Der Onlinehändler geht gegen seine Einstufung als sehr große Internetplattform im Sinne des Gesetzes für Digitale Dienste vor. Die so eingestuften Unternehmen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat werden stärker kontrolliert. (Az. T-367/23)
EU-Flaggen

Aufsichtsgebühren für Meta-Plattformen und Tiktok müssen neu festgelegt werden

Bei der Festlegung von Aufsichtsgebühren für Facebook, Instagram und Tiktok hat die EU-Kommission einen formalen Fehler gemacht. Sie muss die Gebühren nun noch einmal festlegen, wie das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg entschied. Anbieter, die nach dem Gesetz für digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen gelten, müssen sich an strengere Regeln halten. (Az. T-55/24)
Netzwerkkabel

EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab

Das neue Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA kann bestehen bleiben. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage eines französischen Abgeordneten dagegen ab. Die Data Privacy Framework genannte Vereinbarung war 2023 verabschiedet worden. Damit sollte der für die digitale Wirtschaft unerlässliche Transfer personenbezogener Daten in die USA Rechtssicherheit erhalten. (Az. T-553/23)
Jean-Marie Le Pen 2022

Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Die Familie Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen, die der inzwischen gestorbene Gründer der französischen rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, aus seiner Zeit als EU-Abgeordeter schuldete. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments. Eine ursprünglich von Jean-Marie Le Pen angestrengte und nach seinem Tod im Januar von seinen Töchtern - darunter die Politikerin Marine Le Pen - weiterverfolgte Klage hatte damit keinen Erfolg. (Az. T-480/24)