NPD-Abgeordnete können im Sächsischen Landtag hetzen und lachen sich ins Fäustchen. Die Idemnität, der Schutz der Redefreiheit von Volksvertretern, erlaubt es ihnen. Selbst ein Hitlergruß im Parlament wäre nicht strafbar.
Die sächsischen NPD-Abgeordneten müssen sich nicht wegen Volksverhetzung verantworten, weil sie im Parlament vor der Justiz geschützt sind. Deswegen ist ein Verbot der Partei im Gespräch.
Der jüngste von der NPD ausgelöste Eklat im Dresdner Landtag hat den Ruf nach stärkerer Auseinandersetzung mit den Rechtsextremisten laut werden lassen.