Urteil: AfD-Abgeordnete dürfen Mitglieder im FC Bundestag sein
AfD-Abgeordnete dürfen beim FC Bundestag mitmachen. Das Berliner Landgericht erklärte am Dienstag einen Unvereinbarkeitsbeschluss des Vereins für nichtig. Vor einem Jahr hatte bei einer Vollversammlung eine Mehrheit des Vereins beschlossen, dass eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im FC Bundestag sei.