Führungszeugnis

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Kanzler und Vizekanzler im Kabinett

Kabinett beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form

Das Führungszeugnis soll es künftig auch in digitaler Form geben. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Künftig soll es sowohl als Papierurkunde als auch digitales PDF-Dokument erhältlich sein.
Kanzler und Vizekanzler im Kabinett

Bundeskabinett befasst sich mit Digitalisierung von Führungszeugnis

Das Bundeskabinett befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Digitalisierung des Führungszeugnisses. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Statt der bisherigen Papierurkunde soll das Dokument künftig auch in digitaler Form erhältlich sein. Entscheiden will das Kabinett zudem über einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Umweltverbandsklagerechts.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

Gesetzentwurf: Justizministerium will Führungszeugnis digitalisieren

Das Bundesjustizministerium will das Führungszeugnis digitalisieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Behörden sollen das Dokument demnach künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF-Datei an die Antragsteller verschicken können. Der Vorschlag soll voraussichtlich am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden.