Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Das Dokument muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen: einfache, erweiterte und europäische. Sie unterscheiden sich nach dem Umfang der berücksichtigten Eintragungen. Alle drei Varianten sollen laut Gesetzentwurf digitalisiert werden. Über diesen hatten zuerst die Funke-Zeitungen berichtet.
"Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen", kündigte Bundesjustizminister Stefanie Hubig (SPD) in den Funke-Zeitungen an. Die Einführung sei daher "ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung". "Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied."
Die deutschen Behörden stellen laut Gesetzentwurf etwa fünf Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten gefragt.
Antragsteller können für das Digitale Führungszeugnis das sogenannte BundID-Konto nutzen. Das Dokument werde dann mit einem speziellen Barcode verschickt, heißt es in den Plänen. Mit Hilfe einer App auf dem Smartphone könne das Zeugnis verifiziert werden und eine Arbeitsstelle etwa in einem Bewerbungsverfahren schnell und sicher überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der Registerbehörde ausgestellt wurde. Es soll aber auch weiterhin möglich sein, ein nicht-digitales Führungszeugnis zu beantragten.
Das Justizministerium rechnet laut Gesetzentwurf mit Mehrausgaben von jährlich rund 2,4 Millionen Euro für das E-Führungszeugnis. Grund sei der laufende Betrieb der IT-Infrastruktur. Gleichzeitig wird aber auch von Mehreinnahmen von einer Million Euro gerechnet, da künftig mehr Menschen das digitale Dokument beim Bundesamt für Justiz beantragten dürften, statt das bisherige Zeugnis bei den Einwohnermeldeämtern der Kommunen.