Videoübertragung

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NSU-Prozess Karlsruhe weist Klage auf Videoübertragung ab

Beim NSU-Prozess wird es keine Videoübertragung aus dem Gerichtssaal geben. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Nebenklägers ab: Öffentliches Interesse sei kein ausreichender Grund.
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Münchner NSU-Prozess Karlsruhe prüft Videoübertragung

Der Anwalt eines NSU-Opfers hat wegen des großen öffentlichen Interesses beantragt, das Verfahren per Video in einem zweiten Gerichtssaal zu übertragen. Das Oberlandesgericht lehnt das bislang ab.