
Italien
In Italien können die Menschen seit Freitag draußen wieder freier durchatmen. Draußen müssen die Leute eine Mund-Nasen-Bedeckung nur dann tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt. Bislang galt die Pflicht landesweit draußen wie drinnen, ungeachtet der Corona-Lage vor Ort. In Innenräumen wie Restaurants und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maske weiter aufgesetzt werden. Seit dem 11. Februar sind auch die Diskotheken wieder geöffnet. Für den Einlass gilt die 2G-Regel.
Italien-Urlauber aus EU-Ländern brauchen für die Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine bescheinigte Genesung von Covid-19. An vielen beliebten Touristenorten wie Museen gilt allerdings die 2G-Regel.
In Italien können die Menschen seit Freitag draußen wieder freier durchatmen. Draußen müssen die Leute eine Mund-Nasen-Bedeckung nur dann tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt. Bislang galt die Pflicht landesweit draußen wie drinnen, ungeachtet der Corona-Lage vor Ort. In Innenräumen wie Restaurants und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maske weiter aufgesetzt werden. Seit dem 11. Februar sind auch die Diskotheken wieder geöffnet. Für den Einlass gilt die 2G-Regel.
Italien-Urlauber aus EU-Ländern brauchen für die Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine bescheinigte Genesung von Covid-19. An vielen beliebten Touristenorten wie Museen gilt allerdings die 2G-Regel.
© Imago Images