Zeile 61 bis 65
Verpflegungsmehraufwendungen
Sind Sie als Fahrer tätig oder arbeiten Sie an ständig wechselnden Einsatzstellen, gibt es Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Der Betrag ist nach Dauer der Abwesenheit gestaffelt (6, 12, 24 Euro), unterhalb von acht Stunden gibt es nichts.
Zeile 66 bis 82
Doppelte Haushaltsführung
Haben Sie aus beruflichen Gründen neben einer Wohnung mit eigenem Hausstand (nicht im elterlichen Haushalt, keine Ferienwohnung) an einem Ort eine zweite Wohnung am Ihrem Arbeitsort, dann können Sie Ihre höheren Lebenshaltungskosten in den Zeilen 66 bis 82 als "doppelte Haushaltsführung" berücksichtigen lassen. Das umfasst sowohl Fahrten als auch Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und einen etwaigen Umzug bei Jobbeginn.
Zeile 83
Haben Sie mit vermögenswirksamen Leistungen Kapital gespart? Dann nutzen Sie die staatlichen Zulagen und vermerken Sie hier, wie viele Anlagen VL Sie dem Finanzamt mitschicken. Fügen Sie die Bescheinigung des Anlageinstituts/ Unternehmens bei. Der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage endet bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 17.900 Euro pro Person pro Jahr.