Das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BaWe) hat die Informationspolitik vieler Aktiengesellschaften kritisiert. Pflichtmitteilungen (Ad-hoc- Meldungen) sind unverzüglich und unabhängig von den Börsenhandelszeiten zu veröffentlichen, heißt es in einem Rundschreiben an alle börsennotierten Unternehmen.
Seltsame Häufung
Im Jahr 2001 wurden etwa 60 Prozent aller verbreiteten Pflichtmitteilungen montags bis freitags zwischen sieben und neun Uhr veröffentlicht. Dass die darin gemeldeten Nachrichten sich erst um diese Zeit ereignet haben, hält das BaWe für unwahrscheinlich. »Wir gehen davon aus, dass einige Unternehmen über Ereignisse, die nach Börsenschluss eintreten, erst am nächsten Morgen vor Beginn des Handels informieren«, sagte eine Sprecherin.
Warten nicht erlaubt
So lange dürfen die Aktiengesellschaften aber nicht warten, stellte die Behörde klar. Außerdem darf ein Unternehmen eine Veröffentlichunc nicht bis zum Ende des Börsenhandels aufschieben, wenn ein kursbeeinflussendes Ereignis während der Handelszeiten eintritt.
Insiderhandel ermöglicht
»Jede Information, die über längere Zeit zurückgehalten wird, kann für illegale Insidergeschäfte genutzt werden«, erläuterte die Sprecherin. Das gilt auch außerhalb der Handelszeiten. Denn Anleger, die über internes Wissen verfügten, können ihre Kenntnisse schließlich auch außerhalb der Börsenzeiten nutzen. »Das ist über außerbörsliche Handelssysteme möglich«.