FINANZEN Einkommenssteuer-Erklärung lohnt sich

Wer als Arbeitnehmer eine Einkommenssteuer-Erklärung für das vergangene Jahr abgibt, kann sich damit zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

Nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) werden jährlich rund 500 Millionen Euro (978 Millionen Mark) verschenkt, weil Arbeitnehmer auf eine Einkommenssteuer-Erklärung verzichten. »Meist behält der Staat über die Lohnsteuer mehr Geld ein, als ihm eigentlich zusteht«, sagt Hans-Joachim Vanscheidt vom BdSt. Der durchschnittliche Arbeitnehmer kann daher fast immer mit einer Rückzahlung rechnen.

Sie haben die Wahl

Anders als Selbstständige und Unternehmer haben Arbeiter und Angestellte in der Regel die Wahl, ob sie eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben wollen. In einigen Fällen besteht allerdings Erklärungspflicht. »Dies gilt vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig war oder wenn er mehr als 800 Mark (409 Euro) an Einkünften hatte, auf die keine Lohnsteuer einbehalten worden ist«, erläutert Helmut Schmitz, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes in Berlin.

Freiwillige Veranlagung lohnt

Eine freiwillige Veranlagung lohnt sich immer dann, wenn Arbeitnehmer sehr viel Geld für Dinge aufwenden mussten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. »Auch wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, wer geheiratet, ein Kind bekommen oder schwankende Einkünfte hat, sollte auf keinen Fall auf eine Einkommenssteuer-Erklärung verzichten«, rät Hans-Joachim Vanscheidt.

Erklärungspflicht beachten

Eine genaue Auflistung, in welchen Fällen eine Erklärungspflicht besteht, ist in den Erläuterungen zu finden, die dem Antragsformular beiliegen. »Auch die meisten anderen Dinge, die einen normalen Arbeitnehmer betreffen, werden dort recht gut dargestellt«, sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Sonderausgaben

Grundsätzlich lassen sich die Ausgaben, die Arbeitnehmer geltend machen können, in drei Bereiche unterteilen: die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die Werbungskosten. Sonderausgaben sind Kosten im privaten Bereich, die steuerlich begünstigt werden. In erster Linie handelt es sich dabei um Aufwendungen für die Vorsorge im Alter und bei Krankheit. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten allerdings nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die nach dem Familienstand gestaffelt sind.

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen wertet das Finanzamt Ausgaben, die auf Grund besonderer Lebensumstände zwingend notwendig waren. Das können zum Beispiel Kosten für die Pflege von Angehörigen sein. Auch in diesem Fall werden die Ausgaben nicht in voller Höhe anerkannt. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die für die Arbeit notwendig sind. Das sind zum Beispiel die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung oder Ausgaben für Arbeitskleidung und Fachliteratur.

Änderungen beachten

Beim Ausfüllen der Erklärung sollten alle wichtigen Neuerungen im Blick behalten werden. In diesem Jahr gilt dies in erster Linie für die veränderte Entfernungspauschale. Eine weitere Neuerung ist der Umgang mit privaten Computern. Diese konnten bislang nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich für die Arbeit angeschafft wurden. »Ab sofort ist es hingegen möglich, den Computer anteilig abzurechnen«, sagt Hans-Joachim Vanscheidt. So wäre denkbar, dass der Rechner jeweils zur Hälfte privaten und beruflichen Zwecken dient. »Um das Finanzamt in dieser Frage zu überzeugen, braucht man allerdings handfeste Belege«, sagt Helmut Schmitz. »Aus dem Schreiben des Arbeitgebers sollte deshalb klar hervorgehen, dass der Arbeitnehmer den Computer wirklich braucht - zum Beispiel, um sich mit der Firmensoftware vertraut zu machen.«

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