Geld "Scharlatane unterwegs"

Viele Juristen raten enttäuschten T-Aktionären zur Klage gegen den Konzern. Die Chance, sein Geld zurückzubekommen, ist gering.

Die Aktie der Deutschen Telekom ist durchaus lukrativ - zumindest für Anwälte, die auf Anlegerschutz spezialisiert sind. "Das kann für uns eine große Geschichte werden", freut sich etwa der Münchner Jurist Michael Witti. Hintergrund: Wütende Aktionäre der "Volksaktie" würden den Konzern nach dem Absturz an der Börse am liebsten verklagen. Hoffnung, verlorenes Geld zurückzubekommen, machen ihnen Meldungen, wonach Telekom und Bund beim dritten Börsengang Milliardenrisiken verschwiegen haben sollen. Wurden Kleinsparer vorsätzlich von Ex-Telekom-Chef Ron Sommer und Bundesfinanzminister Hans Eichel getäuscht? Wenn ja, ließen sich möglicherweise Schadensersatzansprüche ableiten, sagen Juristen. Am 26. Mai 2003 endet die Verjährungsfrist, wer bis dahin nicht klagt, verliert seine Ansprüche, den Kaufpreis von damals 63,50 Euro je Aktie erstattet zu bekommen. Es würde sich lohnen: Heute dümpelt das Papier bei knapp über zehn Euro. Doch wer traut sich schon eine teure gerichtliche Auseinandersetzung gegen den Bonner Konzern zu?

Findige Anwälte bieten nun Sammelklagen zu Schnäppchenpreisen. Knapp 1000 T-Aktionäre wollen mit der Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren vor Gericht ziehen. Wer etwa 3000 Euro für seine T-Aktien bezahlt hat, muss im Klage-Verbund statt der üblichen 948 nur 240 Euro Anwaltsgebühren zahlen.

Generell ist es

für Anleger sehr schwer, Recht zu bekommen. In Deutschland gibt es keinen Aktionärsschutz wie etwa in den USA, wo schon so mancher betrogene Investor Geld erstattet bekommen hat. Davon profitieren nun auch mehrere tausend deutsche Sparer, die auf die vermeintliche Neue-Markt-Hoffnung Team Communications gesetzt haben. Die in den USA residierende Firma hatte Bilanzen frisiert und zahlt nun Anlegern zehn Millionen Euro Schadensersatz.

In Deutschland sind solche Erfolge rar. Hier müssen Anleger beweisen, dass sie vom Vorstand vorsätzlich getäuscht wurden. Das gelingt den Klägern jedoch noch nicht einmal bei deutschen Skandalfirmen am Neuen Markt: Trotz zahlreicher Klagen wie gegen EM.TV, Phenomedia, Comroad oder Infomatec bekamen betrogene Sparer bislang keinen Cent zurück.

So warnt die

Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) auch im Fall Telekom vor übereilten Schritten. "Anleger sollten sich nicht auf Versprechen irgendwelcher Anwälte verlassen. Da sind Scharlatane unterwegs", warnt SdK-Sprecher Christoph Öfele. Die SdK prüft die Chancen einer Prospekthaftungsklage und warnt vor Euphorie: "Nur ganz wenige Klagen wurden bislang zugunsten der Anleger entschieden."

Geldwert

Wer den Verlusten bei T-Aktien nicht auch noch Geld für Gerichtskosten und Anwälte hinterherwerfen möchte, sollte den Service der SdK nutzen. Anleger können sich im Internet unter www.sdk.org, Rubrik "Klagen und Verfahren", in einem E-Mail-Verteiler registrieren lassen. Sie erhalten dann Nachricht über das Ergebnis der Zulassungsprüfung der T-Klage und können sich danach immer noch an einen Anwalt wenden.

print
Anne Klien/Katrin Burseg