Der Abgabetermin für die Steuererklärung am 31. Mai verschiebt sich durch den Pfingstmontag dieses Jahr auf den 1. Juni. Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, hat noch bis zum 30. September 2004 Zeit.
Fristverlängerung
Wer von dem Termin zur Abgabe überrascht wurde und glaubt, nicht mehr rechtzeitig fertig zu werden, kann einfach um eine Fristverlängerung ansuchen. Für diese Fristverlängerung reicht dann ein einfaches Anschreiben mit Hinweis auf die persönliche Steuernummer beim zuständigen Finanzamt aus, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich jeder, dem ein Erklärungsvordruck zugesandt wurde, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin mit. Wer keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, muss für das Jahr 2003 dann Steuern zahlen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 14.543 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten und mehr als 7.271 Euro bei Einzelpersonen beträgt. Diese Werte erhöhen sich für den Veranlagungszeitraum 2004 auf 15.329 Euro für Ehegatten und 7.664 Euro für Einzelpersonen.
Absatzbeträge nicht verschenken
Besteht keine Steuerpflicht, kann man trotzdem eine Veranlagung beantragen. Dies empfiehlt sich nach Angaben des BdSt besonders dann, wenn ein Steuerzahler Absetzbeträge geltend machen und auf diese Weise zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückfordern kann.