Bisher mussten Mieterinnen und Mieter die Klimaabgabe alleine zahlen. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, wie die Vermieter sich beteiligen sollen – was bedeutet das für Mieter?
Geteilter Preis ist halber Preis – nach diesem Motto soll künftig bei der CO2-Abgabe verfahren werden. Statt sie nur den Mieterinnen und Mietern aufzubürden, werden in Zukunft auch Vermieter und Vermieterinnen in die Pflicht genommen – zumindest unter bestimmten Bedingungen. Ein Gesetzesentwurf dazu wurde heute von der Bundesregierung beschlossen, jetzt wird er im Bundestag abgestimmt. Zum 1. Januar 2023 soll das Gesetz dann gelten.