Mietrecht Dusche, Lichtschalter, Steckdose: Welche Reparaturen Mieter zahlen müssen und welche nicht

Kleinreparaturen
Kleinreparaturen in Mietwohnungen
©  sefa ozel / Getty Images
Der Wasserhahn tropft, der Lichtschalter ist kaputt, die Rollläden klemmen und die Steckdose will auch nicht: Solche Schaden in der Mietwohnung sind Alltag. Aber wer muss sich eigentlich darum kümmern?

Wenn der Wasserhahn tropft, wissen sich die meisten Mieter zu helfen. Doch spätestens bei einer defekten WC-Spülung oder einer nicht mehr funktionierenden Gastherme muss ein Profi her. Solche Instandhaltungskosten muss der Vermieter übernehmen. Geht durch Verschleiß etwas in der Wohnung kaputt, dann ist der Vermieter laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Pflicht.

kg