Wo Menschen zusammenleben, gibt es häufig Ärger. So gibt es unzählige Prozesse von Nachbarn, Mietern oder Eigentümern. Der BGH hat dieses Jahr dazu einiges Grundsätzliches entschieden.
Welche Rechte haben die Mieter und Eigentümer einer Wohnung eigentlich? Ob sie auf dem Balkon rauchen, bolzende Kinder vor dem Haus verjagen und oben lebenden Nachbarn einen leisen Teppichboden verordnen dürfen - das und weitere Fragen rund um die vier Wände klärte 2015 der Bundesgerichtshof (BGH).
Damals entschieden die Richter einige grundsätzliche Fragen, beispielsweise den Streit um Kinderlärm. Wenn Kinder auf der Straße oder auf dem Grundstück toben und spielen, bleibt es nicht leise. Aber ist Kindergeschrei wirklich Lärm? Nein, der BGH lässt daran keinen Zweifel: "Kinderlärm ist Musik". Schon in der Vergangenheit hatte der BGH immer wieder entschieden, dass spielende Kinder zu tolerieren sind.
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Mietminderung Zigarettenrauch
Rauchende Nachbarn können ein Grund sein, die Miete zu mindern, räumte das Landgericht Hamburg ein (Az. 311 S 92/10). Der Qualm sei ein "erheblicher Mangel", so der Richter. Eine Minderung der Miete von fünf Prozent sei zulässig. Der Nachbar habe abends auf dem Balkon zwei Zigaretten pro Stunde geraucht.
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Was Mieter in der Wohnung wirklich renovieren müssen

Dielen abzuschleifen und frisch zu lasieren ist ganz klar Vermieteraufgabe. Will der Mieter gerne die Dielen aufarbeiten, sollte er sich über die Kosten vorab mit dem Vermieter einigen. Und: Sind die Dielen farbig gestrichen, muss der Mieter beim Auszug nachbessern - dann ist das Streichen der Dielen eine Schönheitsreparatur.
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