Welche Rechte haben die Mieter und Eigentümer einer Wohnung eigentlich? Ob sie auf dem Balkon rauchen, bolzende Kinder vor dem Haus verjagen und oben lebenden Nachbarn einen leisen Teppichboden verordnen dürfen - das und weitere Fragen rund um die vier Wände klärte 2015 der Bundesgerichtshof (BGH).
Damals entschieden die Richter einige grundsätzliche Fragen, beispielsweise den Streit um Kinderlärm. Wenn Kinder auf der Straße oder auf dem Grundstück toben und spielen, bleibt es nicht leise. Aber ist Kindergeschrei wirklich Lärm? Nein, der BGH lässt daran keinen Zweifel: "Kinderlärm ist Musik". Schon in der Vergangenheit hatte der BGH immer wieder entschieden, dass spielende Kinder zu tolerieren sind.
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