Endlich Sonnenschein! Na, dann ab auf den Balkon oder in den Garten. Doch draußen gibt es einige Regeln, die eingehalten werden müssen. Denn auch wenn Garten und Balkon Teil der angemieteten Fläche sind, gibt es einige Einschränkungen in der Nutzung.
Gerade wenn es um die Pflege des Gartens geht, gibt es in der Regel klare Absprachen mit dem Vermieter. Ein Mieter, der nur gelegentlich den Rasen mäht oder die Blumen gießt, ist dem Vermieter keine Hilfe. Er braucht Verlässlichkeit. Übernimmt der Mieter die Gartenpflege, sollte er nicht einfach alles rausreißen, was ihm im Garten nicht gefällt - womöglich hat der Vermieter Sträucher und Hecken gepflanzt. Dann kann es schnell Ärger geben.
Allerdings: Die Rechtsprechung ist bisher sehr uneinig. Wo der eine Richter ein Auge zudrückt, verbietet ein anderer den Spaß. Ein Gericht in Düsseldorf verbot das Grillen auf dem Balkon vollkommen. Andere Gerichte urteilten hingegen, dass Qualm und Gestank andere Bewohner nicht stören darf, aber Grillen generell erlaubt sei.
Die Übersicht zeigt, was Mieter im Garten und auf dem Balkon so anstellen dürfen, welche Aktionen schlicht verboten sind und wo bis heute keine klare Line von den Gerichten gefunden wurde. Bei der "Stiftung Warentest" finden Sie eine Übersicht zu den Mieterrechten bei der Gartennutzung.
