
Wie sieht es eigentlich mit Grillen auf dem Balkon aus? Wird das Gebrutzel ausdrücklich im Mietvertrag verboten, dann hat der Mieter keine Chance. Der Grill muss kalt bleiben, andernfalls riskiert der Mieter nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Kündigung.
Der Deutsche Mieterbund sagt, dass generell gegrillt werden darf, wenn nichts im Vertrag dazu steht. Allerdings mit einer Ausnahme: Der Qualm sollte nicht in die Wohnung von Nachbarn ziehen. Daher ist ein Elektrogrill eine gute Alternative, die weniger Rauch aufsteigen lässt.
Wie oft man Grillen darf, #link,http://www.mieterbund.de/index.php?id=454,wird uneinheitlich entschieden#. Fünf Mal Grillen im Jahr oder bis zu sechs Stunden jährlich sind bisher als Faustformel von Gerichten bestätigt worden. Und: Sie sollten Nachbarn 48 Stunden vorher informieren.
Der Deutsche Mieterbund sagt, dass generell gegrillt werden darf, wenn nichts im Vertrag dazu steht. Allerdings mit einer Ausnahme: Der Qualm sollte nicht in die Wohnung von Nachbarn ziehen. Daher ist ein Elektrogrill eine gute Alternative, die weniger Rauch aufsteigen lässt.
Wie oft man Grillen darf, #link,http://www.mieterbund.de/index.php?id=454,wird uneinheitlich entschieden#. Fünf Mal Grillen im Jahr oder bis zu sechs Stunden jährlich sind bisher als Faustformel von Gerichten bestätigt worden. Und: Sie sollten Nachbarn 48 Stunden vorher informieren.
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