
Im vergangenen Jahr wurde Klartext gesprochen: Haustiere dürfen nicht generell im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Mit zwei dänischen Doggen in einer kleinen Einzimmerwohnung zu leben, haben die Richter sicherlich nicht gemeint.
Aber wie ist das mit dem Balkon? Darf sich die Katze dort aufhalten? Schon - aber es dürfen keine Tiere komplett auf dem Balkon gehalten werden. Grund dafür ist vor allem eine mögliche Geruchsbelästigung. Das gilt auch für Kleintiere im Käfig, wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Und besonders laute Haustiere (Vögel) können auf dem Balkon zur Lärmbelästigung für Nachbarn werden.
Aber wie ist das mit dem Balkon? Darf sich die Katze dort aufhalten? Schon - aber es dürfen keine Tiere komplett auf dem Balkon gehalten werden. Grund dafür ist vor allem eine mögliche Geruchsbelästigung. Das gilt auch für Kleintiere im Käfig, wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Und besonders laute Haustiere (Vögel) können auf dem Balkon zur Lärmbelästigung für Nachbarn werden.
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