
Gehört ein Garten zur Mietwohnung, ist der Mieter auch für dessen Pflege verantwortlich. Wer Büsche schneiden muss oder den Rasen mähen soll, wird häufig im Mietvertrag geregelt. Braucht der Mieter Geräte für die Arbeit, muss er sie selbst anschaffen.
Lässt der Mieter den Garten verwildern, kann der Vermieter einen Profi für den Job anheuern. Die Kosten für die professionelle Gartenpflege kann dann auf die Mieter umgelegt werden.
Lässt der Mieter den Garten verwildern, kann der Vermieter einen Profi für den Job anheuern. Die Kosten für die professionelle Gartenpflege kann dann auf die Mieter umgelegt werden.
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