
Mieter sollten mit Fliesen sorgsam umgehen. Lässt es sich nicht vermeiden, darf er aber auch in Fliesen bohren. Damit muss der Vermieter leben können. Sind die Fliesen aber beschädigt, also gebrochen oder abgesplittert, trägt der Mieter den Schaden. Und: Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Bohrlöcher.
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