Zoff am Gartenzaun Wenn der Nachbar zum Feind wird

Musik zu laut, Einfahrt zugeparkt, ständig penetranter Grillgestank? Wenn sich Nachbarn streiten, dann wird meist mit harten Bandagen gekämpft. Dabei schont eine gütliche Einigung Nerven - und Geldbeutel. Streitschlichter helfen dabei.

Nicht nur am legendären Maschendrahtzaun kann sich der Streit zwischen Nachbarn entzünden. Auch Lärm, Rauchschwaden, Laubfall oder überstehende Sträucher erhitzen immer wieder die Gemüter auf deutschen Grundstücken. Dabei ist alles exakt geregelt. Das Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Es schreibt vor, in welchem Abstand Bäume und Hecken zur Grundstücksgrenze stehen dürfen, wann der Rasen gemäht und wie oft der Grill angezündet werden darf. Trotzdem beschäftigen Auseinandersetzungen unter Nachbarn ständig die Gerichte.

Streitfall: Baumwurzeln

So musste der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob der Besitzer eines Baumes für Schäden aufkommen muss, den die Wurzeln auf dem Nachbargrundstück angerichtet hatten. Wenn die Wurzeln zum Beispiel die Betonplatten unterwandern und anheben, kann der Nachbar nicht nur die Beseitigung der Wurzeln, sondern auch die Reparatur des Betonweges verlangen (AZ: ZR 99/03 und ZR 98/03).

Wenn's ein Schlichter sein soll

Bei der Suche nach Schlichtern hilft die örtliche Gemeindeverwaltung. Recherchieren kann man auch auf den Webseiten des Schiedsamts.

Wenn es Probleme gibt, ist es am besten, sich außergerichtlich und einvernehmlich mit dem Nachbarn zu verständigen. Bleiben beide Seiten stur, droht ein nervender Kleinkrieg. Wie das enden kann, zeigt ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Dort leuchtete ein Anwohner das gesamte Grundstück seines Nachbarn mit Strahlern aus. Das sei eine Schikane und müsse deshalb vom Betroffenen nicht geduldet werden, urteilte das Landgericht Köln. Sollte der Strahler weiterhin das Grundstück ausleuchten, drohe eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haft bis zu zwei Jahren (AZ: 9 S 362/99).

Gesetzlich vorgeschriebenes Schikaneverbot

Eine Schikane kann auch vorliegen, wenn Grundstückseigentümer einem Nachbarn den einzigen Pkw-Zugang zu dessen Grundstück versperren. In dem Fall hatten zwei Grundstückseigentümer wegen eines Streits mit einem Nachbarn Stahlbetonpfosten und Felsbrocken so platziert, dass die Durchfahrt mit dem Pkw für den ungeliebten Nachbarn unmöglich wurde. Der Schikanierten zog deshalb vor Gericht und bekam Recht. Die Richter entschieden, dass aufgrund des Ausschlusses eines Einzelnen ein Verstoß gegen das gesetzlich vorgeschriebene Schikaneverbot vorliege. Einziges Motiv für die Anbringung der Hindernisse sei es, dem Nachbarn das Passieren unmöglich zu machen, befand das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 9 U 119/00).

Weitere Informationen

Wer mehr zum Thema Nachbarschaftsrecht wissen will, ist mit der Broschüre "Meine Rechte als Nachbar" von der Verbraucherzentrale gut bedient. Sie ist für 9,80 Euro bei der Verbraucherzentrale NRW - Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf oder unter der Email-Adresse: publikationen@vz-nrw.de zu bestellen.

Wer sein Haus verkaufen will, weil sich sein Nachbar extrem schikanös verhält, muss den Käufer ohne Aufforderung auf diesen Umstand hinweisen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 1 U 84/01). Im verhandelten Fall kam es zu erheblichen Belästigungen durch einen Nachbarn. Schreianfälle und laute Musik während der Nacht, Beschimpfungen, Beleidigungen, Beschmieren der Haustür und sogar Morddrohungen waren an der Tagesordnung. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Eigentümerin beim Verkauf ihres Hauses auf dieses Verhalten hinweisen müssen. Ihr allgemeiner Hinweis, dass es im Haus nicht immer leise, der Nachbar auch schon einmal laut ist, sei stark verharmlosend und daher nicht ausreichend gewesen. Dafür zahlte sie am Ende einen hohen Preis. Der Käufer zog aus und die Hausverkäuferin musste ihm sämtliche Schäden, insbesondere die Erwerbs-, Finanzierungs- und die Renovierungskosten von rund 200.000 Euro mit Zinsen zahlen. Das Haus und damit ihren Nachbarn bekam sie zurück.

Letzter Ausweg Schlichter

Wer gegensteuern will, kann in den Nachbarschaftskonflikt auch einen Streitschlichter einschalten. Diese sollen zwischen den Parteien vermitteln - und dabei streng neutral sein. Wichtigste Aufgabe der Schlichter ist oft den Betroffenen zu vermitteln, dass nicht jeder, der sich angegriffen fühlt, automatisch im Recht ist. Sie sammeln Gemeinsamkeiten und versuchen dann, daraus einen Kompromiss zu basteln, mit dem alle leben können. Scheitert der Schlichtungsversuch, bekommt der Kläger eine "Sühnebescheinigung" - und kann vor Gericht ziehen. Dann entscheidet der Richter.

DDP
Reiner Fischer/DDP

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