Abrechnungsreform Krankenkassen gehen Zahnärzten an die Wurzel

Versicherte können sich womöglich auf niedrigere Zahnarztkosten freuen: Die Gesetzlichen Krankenkassen wollen Dentisten strenger kontrollieren und das intransparente System ändern - damit Patienten ihre Rechnungen besser beurteilen könnten, wie ein GKV-Vertreter sagte.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) möchten die Abrechnungen der etwa 54.000 Zahnärzte in Deutschland strenger kontrollieren. "Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen", sagte der Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, der "Süddeutschen Zeitung". Einem Positionspapier des Verwaltungsbeirats des GKV-Spitzenverbandes zufolge fordern die Kassen, künftig auch den Teil der Rechnung prüfen zu dürfen, den die Versicherten selbst zahlen müssen. Zudem wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen.

Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an, wie die Zeitung berichtet. Nach Einschätzung der GKV-Experten würden die Kosten der Patienten beim Zahnarzt damit deutlich sinken. Denn bislang rechnen die Zahnärzte über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab. Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang. "Die Patienten müssten dafür ganz sicher weniger bezahlen", sagte Stackelberg.

Patienten stehen mit der Rechnung alleine da

Einer Erhebung der Unabhängigen Patientenberatungen zufolge beklagen sich die meisten Patienten über ihren Zahnarzt. Etwa ein Drittel der 2010 eingegangenen Beschwerden gegen Ärzte richteten sich laut "Süddeutscher Zeitung" gegen die Zahnmediziner. Der GKV-Spitzenverband will nun gegensteuern. "Das heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine", sagte Stackelberg. Ein Patient könne nicht beurteilen, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone richtig und angemessen sei. Die Kassen stünden in der Pflicht, dem Patienten die Rechnungsprüfung abzunehmen.

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nik/DPA