Neuregelungen Schneller zur Psychotherapie, Rechte für Leiharbeiter: Das ändert sich im April

Das ändert sich im April für Verbraucher
Das ändert sich im April für Verbraucher
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Leiharbeiter müssen künftig nach 18 Monaten Beschäftigung fest übernommen werden. Patienten bekommen schneller einen Beratungstermin beim Psychotherapeuten. Diese Änderungen gelten ab April.

Ab April kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu. So bekommen Patienten, die bislang sehr lange auf einen Termin beim Psychotherapeuten warten mussten, nun schneller einen Beratungstermin. Auch die Rechte der Leiharbeiter werden gestärkt.

Leiharbeit

In Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Tarifpartner können sich nach Angaben der Bundesregierung auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Außerdem dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.

Schonvermögen

Der Vermögensfreibetrag von Beziehern der Sozialhilfe steigt nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April von 2600 auf 5000 Euro. Davon profitierten Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der höhere Freibetrag gelte auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Telemedizin

Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Damit hätten Arzt und Patient einen alternativen Weg für Arztkonsultationen, wichtig vor allem im ländlichen Raum.

Psychotherapie

Menschen mit psychischen Beschwerden erhalten künftig schneller einen ersten Beratungstermin beim Psychotherapeuten. Ab 1. April bieten Psychotherapeuten eine neue Sprechstunde für Patienten in seelischen Krisensituationen an, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Donnerstag in Berlin mitteilte. In einem ersten Gespräch kann der Therapeut klären, ob der Betroffene psychisch krank ist und welche Behandlung gegebenenfalls nötig ist.
Damit können die bisher oft langen Wartezeiten auf einen Termin beim Psychotherapeuten verkürzt werden. Denn geht zu viel Zeit verloren, können sich bestimmte Erkrankungen verschlimmern oder chronisch werden.
Für die Sprechstunde müssen mindestens zwei Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. Ein erwachsener Patient kann bis zu sechsmal mindestens 25-minütige Termine bekommen, Kinder und Jugendliche höchstens zehnmal. Für das erste Beratungsgespräch ist keine Überweisung vom Hausarzt nötig.

Energielabel

Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen nach Angaben der Bundesregierung sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reiche von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G. 

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DPA · AFP
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