Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine weitere Rentenreform gebilligt. Das Paket umfasst das "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz", welches das Rentenniveau langfristig senkt, und das "Alterseinkünftegesetz", das langfristig Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei und die Renten steuerpflichtig macht.
>>>>RV-Nachhaltigkeitsgesetz<<<<
* In die Rentenformel wird ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt; als Berechnungsgrundlage gilt nur noch die beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme. Folge ist vereinfacht gesagt, dass bei niedrigen Beschäftigtenzahlen die Renten weniger steigen. Langfristig bewirkt der Faktor, dass das Rentenniveau von heute 48 auf 40 Prozent des Bruttolohns sinkt.
* Bei
Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
kann man ab 2008 frühestens mit 63 Jahren in Renten gehen, nicht mehr mit 60. Die Erhöhung dieser Altersgrenze verläuft ab 2006 schrittweise. Vertrauensschutz genießen Versicherte über 55 und solche, die bis 31. Dezember 2003 Verträge über den Ausstieg aus dem Job geschlossen haben oder an diesem Tag arbeitslos waren.
* 2008 soll die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob darüber hinaus die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren angehoben werden muss.
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Schul- und Hochschulausbildung
wird nicht mehr wie bisher mit drei Beitragsjahren gut geschrieben. Als Beitragsjahre angerechnet werden aber weiter Lehren und schulische Berufsausbildungen, etwa zur Krankenschwester oder Hebamme. Dies gilt auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
* Die
Schwankungsreserve
- ab 2004 noch 0,2 Monatsausgaben der Rentenversicherer - wird zu einer "Nachhaltigkeitsrücklage" von 1,5 Monatsausgaben aufgestockt. Es soll bis etwa 2009 dauern, die Rücklage aufzufüllen. So lange kann der Beitragssatz von 19,5 Prozent auch bei guter Konjunktur nicht sinken.
>>>>Alterseinkünftegesetz<<<<
* Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung - Steuerentlastung der Altersvorsorgebeiträge, Besteuerung der darauf beruhenden Renten - soll schrittweise vor sich gehen.
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Beiträge zu Leibrentenversicherungen,
bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind (gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgung und private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen), sind als Sonderausgaben abziehbar. Hierbei gilt in der Endstufe ein Höchstbetrag von 20.000 Euro.
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Altersvorsorgebeiträge
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) werden ab 2005 zunächst zu 60 Prozent bei der Steuer abziehbar; der Satz steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent.
* Leibrenten, die auf diesen Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden ab 2005 zu 50 Prozent besteuert; dies gilt auch für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Renten. Der besteuerte Anteil wächst bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, von 2020 bis 2040 um jeweils ein Prozent.
* Das
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen
(Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für ab 2005 geschlossene Verträge abgeschafft.
* Die
Riester-Rente
soll vereinfacht werden. Unter anderem gilt künftig der Antrag auf staatliche Förderung auf Dauer. Geförderte Vorsorgeprodukte müssen nicht mehr elf, sondern nur noch fünf Kriterien genügen. Der Anbieter muss dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts nennen.
* Bei der
betrieblichen Altersversorgung
soll es leichter werden, bei einem Jobwechsel erworbene Ansprüche mitzunehmen.