Anzeige
Anzeige

Verbotene Manipulationen Bonn: Mitarbeitende des Ordnungsamts löschen eigene Strafzettel aus dem System

Parkverbotsschilder in Bonn
Parkverbotsschilder in Bonn
© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres / Picture Alliance
In Bonn haben Mitarbeitende des Ordnungsamts Knöllchen, die gegen sie ausgestellt wurden, gelöscht. Die Betreffenden wurden abgemahnt und versetzt.

Mitarbeitende der Stadt Bonn haben offenbar Strafzettel, die gegen sie ausgestellt wurden, aus dem System gelöscht. Der "Bonner Generalanzeiger" berichtete zunächst über einen Mitarbeiter des Ordnungsamts, der ein Knöllchen, das wegen Falschparkens gegen ihn ausgestellt wurde, entfernt hatte. Dabei ging es um einen Strafzettel in Höhe von zehn Euro. Im Nachhinein wurde ein weiterer Fall bekannt. Für beide Mitarbeiter gab es nun arbeitsrechtliche Konsequenzen: Sie wurden abgemahnt und versetzt. Einer der Betroffenen hatte vergeblich gegen die Abmahnung geklagt.

Anscheinend haben solche und ähnliche Praktiken jedoch System in der nordrhein-westfälischen Stadt. Wie der "Bonner Generalanzeiger" berichtet, bringen Mitarbeitende des Ordnungsamts an ihren Privatautos Aufkleber an, um sie für Kolleg:innen im Einsatz kenntlich zu machen. So verhindern sie, Strafzettel wegen Parkverstößen ausgestellt zu bekommen.

Bonn: Skandal im Ordnungsamt

Vizestadtsprecher Marc Hoffmann bestätigte diese Vorkommnisse und gab an, dass die Praxis nun unterbunden werde: "Welche konkreten Personen die Aufkleber tatsächlich erhalten bzw. angenommen haben und ob, wann und von wem diese Aufkleber überhaupt verwendet wurden, konnte nicht ermittelt werden." Und: "Die Stadt stellt über Arbeitsanweisungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden weiterhin sicher, dass solche Praktiken unzulässig sind. Sie arbeitet ständig daran, Kontrollmechanismen zu optimieren, wenn sich Hinweise auf Vertrauensmissbrauch ergeben", so Hoffmann.

Die Feuerwehr von Camden schlägt die Scheiben seines Autos ein.

Generell sei es möglich, dass Strafzettel bei Kontrollen wieder zurückgenommen würden, sagte der Sprecher: "Solche Fälle, in denen eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausreichend ist, liegen zum Beispiel vor, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer versäumt haben, die Parkscheibe oder den Parkschein auszulegen, aber kurz nach der Erfassung des Parkverstoßes noch in Anwesenheit des Mitarbeitenden zum Fahrzeug zurückkehren und die Parkscheibe oder Parkschein auslegen oder das Fahrzeug wegfahren."

Quellen:  "Bonner Generalanzeiger" (Bezahl-Inhalt) / "Bonner Generalanzeiger"

epp

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel