Das Landgericht Bonn hat in einem Urteil der Regierung von US-Präsident Donald Trump "autokratische bis faschistische Tendenzen" vorgeworfen. Die Vereinigten Staaten seien mittlerweile "deutlich anti-demokatisch" und "anti-rechtsstaatlich", heißt es darin unter anderem (das vollständige Urteil lesen Sie hier).
Eigentlich ging es in dem Prozess um die Klage eines Social-Media-Nutzers. Er hatte unter anderem Informationen über mögliche Zugriffe von US-Geheimdiensten auf seine Daten und Schadenersatz dafür verlangt. Der Richter wies die Klage ab.
Zwar seien Social-Media-Anbieter nach europäischem Recht zwar verpflichtet, ihren Nutzer Auskunft über Geheimdienst-Zugriffe zu geben, ach US-Recht seien derlei Auskünfte jedoch verboten – nach Ansicht des Landgerichts eine "unauflösbare Pflichtenkollision". Nutzer müssten sich demnach bei Nutzung US-amerikanischer Netzwerke im Klaren darüber sein, dass es diese mit dem europäischen Datenschutz nicht so genau nehmen.
Bonner Richter mit Rundumschlag gegen Donald Trump
Diese Feststellung nutzte der Richter, um in ihrem schriftlichen Urteil gegen die USA im Allgemeinen und die Regierung in Washington im Speziellen zu poltern. Darüber berichtete jetzt das juristische Fachportal "Beck Aktuell" und bezeichnet die Ausführungen des Richters als "rechtlich wie auch politisch bemerkenswert". Die Tirade im Wortlaut:
"Gleichwohl hat der US-amerikanische Staat seitdem wenig bis gar nichts dazu gelernt, was angesichts einer inzwischen offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA unter ihrem aktuellen Präsidenten Donald Trump, die inzwischen sogar jahrzehntelange Bündniszusagen in Frage stellt, von denen auch die USA jahrzehntelang politisch und auch wirtschaftlich massiv profitiert haben, auch wenn sie das nicht (mehr) zugeben wollen (oder verstehen können), nicht überraschen muss.
Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit (der 'Anderen' bzw. Andersdenkenden), während sie sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren, um das eigene (Wahl-)Volk irrezuführen – was leider häufig funktioniert, insbesondere inzwischen über 'soziale' Medien, wie die letzten Jahre gezeigt haben. Daneben sind Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist."
Die US-Botschaft in Berlin reagierte irritiert auf den Rundumschlag aus dem Bonner Landgericht. Deutschland und die USA teilten "westliche und demokratische Werte", teilte ein Sprecher dem "Kölner Stadt-Anzeiger" mit. Vielmehr sehe man in der Bundesrepublik Grundrechte bedroht. Die US-Regierung sei "besorgt über das Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien".
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Allerdings ließ der Sprecher dabei außer Acht, dass ein Verbot von Parteien in Deutschland ausschließlich nach einem rechtsstaatlichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist – und auch nur, wenn sich eine Partei in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.
Landgericht Köln und NRW-Justizministerium wollten das Bonner Urteil nicht kommentieren.