Der Energieversorger Eon hat den bisher längsten Prozess um überhöhte Gaspreise verloren. Das Hamburger Landgericht erklärte am Dienstag nach mehr als vier Jahren Verhandlungsdauer eine Preisklausel in den Verträgen der Eon-Tochter Eon Hanse mit Endkunden für weitgehend nicht verbindlich.
In dem seit 2005 laufenden Prozess hatten 52 Kunden von Eon Hanse gegen Preiserhöhungen geklagt. Es war das bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema. Inzwischen haben viele andere Gerichte sich ebenfalls mit Gaspreisen befasst. Die Verbraucherzentrale Hamburg sprach von einem "Sieg für alle Gaskunden in Deutschland". Sie hatte die sogenannten Gasrebellen unterstützt und deren Sammelklage gefördert.
Ursprünglich wollten die Kläger vom Gericht die Berechnung der Gaspreise überprüfen lassen. Das lehnte das Landgericht ab, nachdem der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall schon eine tiefgehende Prüfung der Gaspreise verweigert hatte. Jetzt ging es noch um die Formulierung der Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen. Die Kläger zahlten seit Prozessbeginn nur noch die Preise von September 2004. Daneben verweigerten rund 30.000 weitere Eon-Hanse-Kunden die höheren Kosten oder zahlten unter Vorbehalt.
Laut Verbraucherzentrale sind bisher rund 1000 Euro pro zahlungsunwilligem Kunden seit September 2004 an Forderungen aufgelaufen. Das Gericht vertrat in einem Verhandlungstermin im September die Ansicht, die Preisanpassungsklausel in den Verträgen der Eon Hanse mit den Verbrauchern sei "nicht klar und nicht verständlich". Die Kunden würden "unangemessen benachteiligt".