Hintergrund Das VW-Gesetz

Nicht jeder Konzern hat sein eigenes Gesetz - VW schon. Doch der Europäische Gerichtshof will das Gesetz kippen - weil es gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr verstößt.

Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Das Ziel der öffentlichen Hand war damals, Einfluss auf den Autobauer zu behalten. Das VW-Gesetz räumt daher dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält.

Verstoß gegen Recht auf freien Kapitalverkehr

Das Gesetz ist nicht nur dem Großaktionär Porsche ein Dorn im Auge: Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr. Wegen der Sonderregelung könnten ausländische Großinvestoren abgeschreckt werden, lautet die Begründung. Die Kommission klagte 2004 beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Ein Urteil wird im Sommer erwartet; wahrscheinlich fällt es im Sinne der EU-Kommission und Porsches aus. Der einflussreiche Gutachter EuGH, Damazo Ruiz-Jarabo Colomer, hat sich jedenfalls im Februar schon eindeutig hinter die Position der EU-Kommission gestellt. Das Gericht ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig. Porsche hatte übrigens den neuerlichen Ausbau des VW-Anteils ausdrücklich auch mit dieser Erwartung begründet: Man gehe davon aus, "dass auch der Europäische Gerichtshof die Rechtswidrigkeit des VW-Gesetzes feststellen wird", wie es in einer Unternehmensmitteilung hieß.

DPA
DPA