Krankenkassen, die künftig Zusatzbeiträge erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder nach übereinstimmenden Medienberichten in gesonderten Schreiben darüber informieren müssen. Wenn eine Kasse mit ihren Beiträgen über dem Durchschnitt liegt, soll sie zudem ihre Versicherten auf die günstigere Konkurrenz hinweisen müssen - dies geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Kassen hervor, der der "Rheinischen Post" und der "Berliner Zeitung" vorlag.
Der Antrag solle heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen werden. Auch eine Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder sei vorgesehen. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte die Einigung in der Koalition: "Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen."
Höhe der Beiträge im Internet offenlegen
Mit dem GKV-Finanzstrukturgesetz, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, bekommen die Kassen faktisch ihre Beitragsautonomie zurück. Je nach eigener Finanzlage können sie Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern, die anteilig vom Einkommen erhoben werden. Die pauschalen Zusatzbeiträge gehören dann der Vergangenheit an.
Für maximale Transparenz soll der Spitzenverband der Kassen künftig im Internet ein Vergleichsportal betreiben, aus dem hervorgeht, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt. Das gehe aus Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum laufenden Gesetzesvorhaben hervor, schreibt die "Berliner Zeitung".