Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge die CO2-Abgabe im kommenden Jahr statt auf 35 Euro auf 40 Euro pro Tonne anheben. Damit erhöhen sich die Heizkosten für Gas- und Heizölkunden. Das Vergleichsportal Check24 hat dies in Prozent und Euro für Musterhaushalte ausgerechnet.
Ein Musterhaushalt, der mit Gas heizt und einen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr hat, muss demnach im Jahr 2024 rund 190 Euro CO2-Abgabe zahlen. Bei einer Abgabe von 35 Euro wären es knapp 167 Euro gewesen.
Steigt der CO2-Preis, steigen auch die Heizkosten
Heizt ein Haushalt mit Heizöl und verbraucht 2000 Liter im Jahr, dann muss er laut Check24 mit rund 252 Euro CO2-Abgabe rechnen. Das sind knapp 32 Euro mehr als bei einer Abgabe von 35 Euro.
"In den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas und Öl nicht nur durch die CO2-Abgabe kontinuierlich teurer", erklärte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. "Wir rechnen damit, dass fossile Brennstoffe in Zukunft insgesamt teurer werden." Das Vergleichsportal rät zu einem Anbietervergleich. Durch einen Wechsel aus der teuren Gasgrundversorgung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel Geld sparen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen – eine Einnahmequelle ist die seit 2021 erhobene CO2-Abgabe auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. Derzeit liegt sie bei 30 Euro pro Tonne. 2025 soll sie 45 Euro pro Tonne erreichen.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung

Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Sehen Sie in der Galerie: Eigentümer älterer Häuser und Wohnungen, müssen es in den nächsten Jahren unter Umständen teuer energetisch sanieren und die Heizung tauschen. Ein Dutzend Tipps, wie man bis zu 40 Prozent der Kosten vom Staat bezahlen lässt.