Mehrwertsteuerbefreiung Deutsche Post behält Wettbewerbsvorteil

Die Deutsche Post wird auch weiterhin von einer Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können. Das Finanzministerium will zwar die Steuerbefreiung grundsätzlich für die Postkonkurrenten öffnen. Allerdings nur dann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Deutsche Post soll ihre Mehrwertsteuerbefreiung in vollem Umfang behalten. Das Bundesfinanzministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Steuerbefreiung nur für bundesweit zustellende Unternehmen

Der Referentenentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes sei den zuständigen Ressorts und Verbänden bereits zugeleitet worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Festgelegt sei, dass jeder, der eine Universaldienstleistung erbringe, von der Mehrwertsteuer befreit werde. Voraussetzung sei, dass die Unternehmen die bundesweite Zustellung sicherstellen könnten. Auf welche Unternehmen dies zutreffe, bleibe abzuwarten.

Steinbrück setzt sich durch

Damit scheine sich Finanzminister Steinbrück (SPD) gegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) durchzusetzen, schrieb die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" weiter. Das Wirtschaftsministerium wollte die Steuerbefreiung auf Sendungen privater Haushalte und kleiner Gewerbetreibender begrenzen. Das Kabinett soll voraussichtlich im März über den Entwurf entscheiden.

Deutsche Post ist absehbar einziger Profiteur

Im Kern laufe die Neufassung darauf hinaus, "allen Unternehmen, die flächendeckend Briefe zu einem erschwinglichen Preis" zustellen, die Mehrwertsteuer zu erlassen, zitierte das Blatt aus dem ihm vorliegenden Referentenentwurf. Diese Voraussetzung erfüllt bisher aber nur die Deutsche Post.

Ihre Konkurrenten haben Pläne für den Universaldienst wegen des Mindestlohns zurückgestellt und konzentrieren sich auf Geschäftskunden. Damit bleibe es bei der steuerlichen Diskriminierung der Postwettbewerber, die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen, schreibt die Zeitung.

AP
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