Die Zuzahlung für Medikamente wird für gesetzlich Krankenversicherte teurer, Streaming wird in der EU grenzenlos und auch Freunde von Pommes und Kaffee müssen sich auf Änderungen einstellen.
Streaming, Medikamente und Pommes Neuregelungen: Das ändert sich im April 2018

Diese Änderungen im April 2018 kommen auf Verbraucher zu.
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Zum 1. April 2018 kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu.
Ab dem 1. April können innerhalb der EU Streamingdienste wie zu Hause genutzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, also für Urlaube oder Dienstreisen.
Pro Arzneimittel können dann bis zu zehn Euro fällig werden, so der Deutsche Apothekerverband (ABDA). Betroffen sind starke Schmerzmittel, sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Prednisolon oder Clopidogrel.
Leichte Nutzfahrzeuge und alle neuen PKW-Modelle müssen in der EU ab dem 1. April mit einem eCall-System ausgestattet sein. Dadurch kann bei einem Unfall automatisch ein Notruf abgesetzt werden.
Eine neue EU-Verordnung verbietet den Verkauf von Bleigieß-Sets, die einen Bleigehalt von mehr als 0,3 Prozent haben. Beim Erhitzen der Figuren wird Bleioxid freigesetzt, das über die Atemwege aufgenommen werden kann. Das Schwermetall kann das Nervensystem, Hirn, Niere und Leber schädigen.
Im Westen bekommen Mitarbeiter auf Zeit künftig 9,47 Euro (vormals 9,23 Euro) und im Osten 9,27 Euro (davor 8,91 Euro).
Eine neue EU-Regel begrenzt nun ab dem 11. April den Acrylamid-Gehalt und betrifft die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstücksflocken, Säuglingsnahrung und Kaffee. So darf für die Herstellung von Pommes nur noch eine Kartoffelsorte verwendet werden, die einen geringen Stärkegehalt hat.
1. Streaming wird grenzenlos in der EU
Ab dem 1. April können innerhalb der EU Streamingdienste wie zu Hause genutzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, also für Urlaube oder Dienstreisen.
2. Zuzahlung für Arzneimittel
Pro Arzneimittel können dann bis zu zehn Euro fällig werden, so der Deutsche Apothekerverband (ABDA). Betroffen sind starke Schmerzmittel, sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Prednisolon oder Clopidogrel.
3. eCall in allen Neuwagen
Leichte Nutzfahrzeuge und alle neuen PKW-Modelle müssen in der EU ab dem 1. April mit einem eCall-System ausgestattet sein. Dadurch kann bei einem Unfall automatisch ein Notruf abgesetzt werden.
4. Schluss mit Bleigießen an Silvester
Eine neue EU-Verordnung verbietet den Verkauf von Bleigieß-Sets, die einen Bleigehalt von mehr als 0,3 Prozent haben. Beim Erhitzen der Figuren wird Bleioxid freigesetzt, das über die Atemwege aufgenommen werden kann. Das Schwermetall kann das Nervensystem, Hirn, Niere und Leber schädigen.
5. Höherer Mindestlohn in der Zeitarbeit
Im Westen bekommen Mitarbeiter auf Zeit künftig 9,47 Euro (vormals 9,23 Euro) und im Osten 9,27 Euro (davor 8,91 Euro).
6. Neue Regelungen für Pommes
Eine neue EU-Regel begrenzt nun ab dem 11. April den Acrylamid-Gehalt und betrifft die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstücksflocken, Säuglingsnahrung und Kaffee. So darf für die Herstellung von Pommes nur noch eine Kartoffelsorte verwendet werden, die einen geringen Stärkegehalt hat.