Streaming, Medikamente und Pommes
Neuregelungen: Das ändert sich im April 2018
Zum 1. April 2018 kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu.
1. Streaming wird grenzenlos in der EU
Ab dem 1. April können innerhalb der EU Streamingdienste wie zu Hause genutzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, also für Urlaube oder Dienstreisen.
2. Zuzahlung für Arzneimittel
Pro Arzneimittel können dann bis zu zehn Euro fällig werden, so der Deutsche Apothekerverband (ABDA). Betroffen sind starke Schmerzmittel, sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Prednisolon oder Clopidogrel.
3. eCall in allen Neuwagen
Leichte Nutzfahrzeuge und alle neuen PKW-Modelle müssen in der EU ab dem 1. April mit einem eCall-System ausgestattet sein. Dadurch kann bei einem Unfall automatisch ein Notruf abgesetzt werden.
4. Schluss mit Bleigießen an Silvester
Eine neue EU-Verordnung verbietet den Verkauf von Bleigieß-Sets, die einen Bleigehalt von mehr als 0,3 Prozent haben. Beim Erhitzen der Figuren wird Bleioxid freigesetzt, das über die Atemwege aufgenommen werden kann. Das Schwermetall kann das Nervensystem, Hirn, Niere und Leber schädigen.
5. Höherer Mindestlohn in der Zeitarbeit
Im Westen bekommen Mitarbeiter auf Zeit künftig 9,47 Euro (vormals 9,23 Euro) und im Osten 9,27 Euro (davor 8,91 Euro).
6. Neue Regelungen für Pommes
Eine neue EU-Regel begrenzt nun ab dem 11. April den Acrylamid-Gehalt und betrifft die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstücksflocken, Säuglingsnahrung und Kaffee. So darf für die Herstellung von Pommes nur noch eine Kartoffelsorte verwendet werden, die einen geringen Stärkegehalt hat.