Fleischtheke, Medikamente, Heizung Das ändert sich für Verbraucher im Februar

In der Apotheke muss man nicht mehr extra zuzahlen, wenn die verordnete Packungsgröße nicht vorrätig ist
In der Apotheke muss man nicht mehr extra zuzahlen, wenn die verordnete Packungsgröße nicht vorrätig ist
© Halfpoint / Getty Images
Neue Heizungsförderung, weniger Zuzahlung in der Apotheke und mehr Transparenz an der Fleischtheke: Im Februar treten einige neue Regeln in Kraft, die sich auf den Alltag der Verbraucher auswirken.

Der Februar bringt Neues für Verbraucher – im Supermarkt, im Internet oder auch beim Gang ins Gefängnis für nicht bezahlte Geldstrafen. Die Änderungen im Überblick.

Start der neuen Heizungsförderung

Im Februar startet die neue KfW-Förderung für den Heizungstausch. Laut der Förderbank können sich Interessenten voraussichtlich ab dem 1. Februar im Kundenportal "Meine KfW.de" registrieren. Ab 27. Februar sollen Eigenheimbesitzer dann hier ihre Anträge auf Förderzuschuss stellen können. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag mit einem Fachunternehmen über den Heizungstausch. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird vom Bund mit bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst. Außerdem gibt es zinsgünstige KfW-Förderkredite.

Mehr Transparenz an der Fleischtheke

Wer Fleisch an der Bedientheke im Supermarkt, in der Metzgerei oder auf dem Wochenmarkt einkauft, bekommt mehr Transparenz über die Herkunft des Fleisches. Denn: Ab 1. Februar muss auch bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch angegeben werden, wo die Ware herkommt. Bisher galt das nur bei unverpacktem Rindfleisch sowie grundsätzlich bei verpacktem Fleisch. Angegeben werden muss, wo die Tiere aufgezogen und wo sie geschlachtet wurden.

Weniger Zuzahlung bei Medikamenten

In bestimmten Fällen müssen Kunden in der Apotheke künftig weniger zuzahlen. Ab 1. Februar wird die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten und nicht mehr pro Packung sondern pro Gesamtmenge fällig. Bedeutet: Wenn der Arzt 100 Tabletten aufgeschrieben hat, aber gerade nur 25er-Packungen in der Apotheke verfügbar sind, muss die Zuzahlung auch beim Kauf der kleinen Packungen nur einmal statt viermal geleistet werden.  

Werbung bei Amazon Prime

Ab dem 5. Februar zeigt der Streamingdienst Amazon Prime seinen Kunden zusätzliche Werbung. Abonnenten, die das nicht wollen, müssen künftig 2,99 Euro pro Monat extra zahlen. Die Stiftung Warentest hält die Einführung der Werbung ohne Zustimmung der Abonnenten für rechtswidrig und hat einen Musterbrief erstellt für alle, die sich wehren wollen.

Strengere Regeln im Internet

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet bereits große Online-Plattformen, ihre Nutzer vor illegalen Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu schützen und gegen rechtswidrige Aktivitäten vorzugehen. Ab dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für kleinere Betreiber von Webseiten. Die Regeln sehen unter anderem vor, dass Nutzer illegale Inhalte leichter melden können. Wenn sich Online-Anbieter nicht an das DSA halten, können Nutzer sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. 

Kürzer ins Gefängnis

Wer eine Geldstrafe partout nicht bezahlt, muss ins Gefängnis. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen sind künftig kürzer. So muss nur noch die Hälfte der nicht-bezahlten Tagessätze abgesessen werden. Bisher entspricht die Zahl der Tage hinter Gittern der Anzahl Tagessätze, zu denen jemand verurteilt wurde.

Einspeise-Vergütung bei Photovoltaik

Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen wird laut Verbraucherzentrale zum 1. Februar leicht gesenkt, allerdings nur um etwa 1 Prozent. Für Anlagen mit Eigenversorgung gibt’s bis 10 kWp 8,11 Cent pro Kilowattstunde und für größere Anlagen 7,03 Cent. Bei Volleinspeisung liegen die Sätze bei 12,9 Cent beziehungsweise 10,8 Cent je Kilowattstunde.

Bundestagswahl-Wiederholung in Berlin

Am 11. Februar findet tatsächlich eine Bundestagswahl statt. Allerdings nur in Teilen Berlins, wo die Wahl wegen Pannen bei der Stimmabgabe im Jahr 2021 wiederholt werden muss. Rund 590.000 Berliner in 455 Stimmbezirken sind aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Die betroffenen Bezirke lassen sich hier nachschauen, Wahlberechtigte sollten aber auch einen Brief bekommen haben.

Achtung, Schaltjahr

Wer es nicht auf dem Schirm hat: 2024 ist ein Schaltjahr. Der Februar dauert dementsprechend einen Tag länger bis zum 29. Februar.

Quellen: DPA / KfW / Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest