Rechtsstreit Verbraucherschützer verklagen Katjes

Was darf bezeihungsweise muss auf der Verpackung von Süßigkeiten stehen? Verbraucherschützer werfen Katjes vor, die Kunden mit der Aufschrift "ohne Fett" zu täuschen.

Verbraucherschützer gehen vor Gericht wegen angeblich "irreführender Werbung" gegen den Süßwarenfabrikanten Katjes vor. Katjes hat seine auch von Topmodel Heidi Klum beworbenen "Yoghurt-Gums" mit dem Hinweis "ohne Fett" versehen. Dies hält der Berliner Bundesverband der Verbraucherzentralen für irreführend, weil die Fruchtgummis neben 0,4 Prozent Fett vor allem 75 Prozent Zucker enthalten und damit Übergewicht verursachen könnten. Der Rechtsstreit wird an diesem Donnerstag vor dem Landgericht Kleve ausgetragen.

Falscher Eindruck

Der Aufdruck "ohne Fett" könne gerade bei gesundheitsbewussten Naschkatzen den Eindruck erwecken, die Fruchtgummis seien kalorienarm, so die Verbraucherschützer. Katjes solle auf den Hinweis verzichten.

"Wir stellen nun einmal Zuckerwaren her", sagte Katjes-Sprecher Heiner Wolters. Dass die Drops nicht völlig fettfrei sind, liege an dem Bienenwachs, das als Trennmittel die Süßwaren in der Tüte nicht zusammenkleben lässt und zum Glänzen bringt.

"Sehen Chancen nicht so positiv"

Während sich Katjes siegessicher zeigte, gingen die Verbraucherschützer nur von mäßigen Erfolgsaussichten aus: "Wir sehen unsere Chancen nicht so positiv", sagte Sprecher Carel Mohn vom Bundesverband. Der Verband wolle sich dennoch um eine "grundsätzliche Klärung" bemühen.

DPA
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