
Das Essen kommt, Sie probieren - und es schmeckt Ihnen nicht. Das allein reicht nicht aus, um sich ein anderes Gericht als Ersatz kommen zu lassen. Hat der Koch allerdings offensichtliche Fehler gemacht (angebranntes Essen oder ein Steak, zäh wie eine Schuhsohle), dann darf der Gast auf Nachbesserung pochen.
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