Einige Mythen halten sich hartnäckig. Dass man beispielsweise abspülen muss, wenn man in einem Restaurant die Rechnung nicht bezahlen kann. Das ist leider Unsinn, auch wenn es schon mal hier und da amüsante PR-Aktionen von Gaststätten zu dem Thema gab. Im Zweifel zieht der zahlungsunwillige Gast keine Teller durchs Spülbecken, sondern handelt sich nur eine Anzeige ein.
Aber wie steht es mit anderen Fragen rund um den Besuch in einem Restaurant: Darf ich irgendwann gehen, wenn ich die Rechnung nicht zeitnah vom Kellner erhalte? Wenn das Essen kaum essbar war, muss man es dann trotzdem voll bezahlen? Und wie ist das eigentlich, wenn eine Gruppe Menschen zwar gemeinsam gegessen, aber getrennt bezahlt hat - und nun für den letzten Gast noch eine ordentliche Summe von Gerichten, die er gar nicht bestellt hat, übrig ist? Muss er den Rest zahlen?
Zeit, um mit ein paar gängigen Falschannahmen aufzuräumen. Wobei der Kunde in vielen Fällen zunächst im Recht ist.