Streit um Gewährleistung Apples Garantie-Praxis missfällt Brüssel

  • von Mark Schrörs
Apple wirbt eindringlich für seine kostenpflichtige Garantieverlängerung "Apple Care", weist aber kaum auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hin. Dagegen will die EU-Kommission vorgehen.

Im Streit um die Garantie-Werbung des US-Elektronikkonzerns Apple schlägt sich die EU-Kommission auf die Seite der Verbraucher und setzt die Mitgliedsstaaten unter Handlungsdruck. Es gehe bei dem Vorgehen Apples um "inakzeptable Werbe-Praktiken" und "irreführende Informationen", schreibt Justizkommissarin Viviane Reding in einem Brief an die 27 EU-Staaten. Sie rief die zuständigen nationalen Behörden auf, sich dieses Falls mit "besonderer Aufmerksamkeit" zu widmen.

Seit Monaten streiten sich Apple und europäische Verbraucherschützer. Sie werfen dem iPhone-Hersteller vor, Konsumenten in die Irre zu führen: Apple werbe prominent für seine kostenpflichtige Garantieverlängerung "Apple Care", informiere aber zugleich ungenügend über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Der US-Konzern verweist dagegen darauf, dass er auf seiner Homepage über alle EU-Verbraucherrechte informiere. Allerdings verurteilte der italienische Marktregulierer AGCM Apple im vergangenen Dezember bereits wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafe in Höhe von 900.000 Euro.

Kunden haben auch ohne Zahlung Ansprüche

Die EU-Gesetze sehen ausdrücklich eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Das gilt für alle Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind, auch wenn sie erst später bemerkt werden. Die freiwillige, einjährige Apple-Garantie, die man gegen Aufpreis verlängern kann, gilt dagegen auch für Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten. Nach Ansicht von Verbraucherschützern erweckt Apple aber den Eindruck, dass Verbraucher ohne die kostenpflichtige Garantie nach einem Jahr keinerlei Ansprüche mehr haben. "Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die gesetzliche Garantie zu geben, die ihnen laut EU-Recht kostenlos zusteht" , heißt es in dem Schreiben Redings. Die Informationen auf der Internetseite seien irreführend. Sie fordert die Mitgliedsstaaten auf mitzuteilen, ob es in ihren Ländern die gleichen Probleme wie in Italien gibt. Tatsächlich gibt es auch in Deutschland Beschwerden.

Die Kommission hat selbst keine direkte Handhabe. Sie könnte allenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Land die Umsetzung der EU-Vorgaben nicht durchsetzt. Reding will aber Druck aufbauen. In vielen Ländern sind in solchen Fällen Geldbußen möglich.