Musterverfahren

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100-Euro-Scheine

Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen

Mögliche Zinsnachzahlung für zahlreiche Sparer: Nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen der Berechnung von Zinsen hat sich die Stadtsparkasse München auf einen Vergleich mit den Verbraucherschützern geeinigt. "Rund 2400 Prämiensparer:innen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt", erklärte der vzbv am Montag. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach eigenen Angaben. Nun müssen die Verbraucher noch zustimmen.
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Pleite für Wirecard-Aktionäre: Kein Musterverfahren gegen Wirtschaftsprüfer EY

Niederlage für tausende früherer Wirecard-Aktionäre: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen der Wirecard-Pleite Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zurückgewiesen. Die vom Landgericht München I in der Sache vorgelegten Feststellungsziele seien überwiegend unzulässig, erklärte das Oberste Landesgericht am Freitag. Schadensersatzansprüche gegen EY seien nicht im Musterverfahren zu klären.
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Beginn des Musterverfahrens von Aktionären nach Wirecard-Pleite

Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht beginnt am Freitag die mündliche Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren rund um die Pleite des Finanzdienstleisters Wirecard (10.00 Uhr). Tausende Anlegerinnen und Anleger wollen zumindest etwas Geld zurück und klagen auf Schadenersatz. Allein in diesem Verfahren geht es um rund 750 Millionen Euro.
Video: Musterprozess zu Diesel-Klage gegen Mercedes-Benz gestartet

Video Musterprozess zu Diesel-Klage gegen Mercedes-Benz gestartet

STORY: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz in Sachen Diesel-Abgasmanipulation begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft dem Stuttgarter Autobauer vor, in einigen SUV-Modellen illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die auf dem Prüfstand niedrigere Schadstoffwerte vorspiegelten als im realen Straßenverkehr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für die Modelle vor drei Jahren Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtung angeordnet. Daimler, damals der Dachkonzern von Mercedes-Benz, setzte den Rückruf um, bestritt aber Manipulationen und focht den KBA-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht an. Knackpunkt bei dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart ist, ob die Steuerung der Abgasreinigung eine sittenwidrige Täuschung ist, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz begründet wäre. Dazu Matthias Merz, Richter am OLG Stuttgart am Dienstag: „Es geht hier um die rechtliche Erörterung und Klärung einer Menge Detailfragen, die im Rahmen des großen Dieselabgaskomplexes, Thema Abschalteinrichtungen, für Kunden von Mercedes, die möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, relevant sein können.“ Patrick Langer, Referent Verbraucherpolitik vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wir sind heute hier vor Gericht, weil wir der Überzeugung sind, dass Mercedes in seinen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen installiert hat und dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch haben auf Schadenersatz. Mit unserer Klage wollen wir erreichen, dass wichtige Punkte für die Betroffenen schon festgestellt werden vor Gericht, damit sie in ihren späteren Einzelverfahren sich nicht mehr über die Dinge streiten müssen. Und das wird, so ist unsere Prognose, den Betroffenen den Weg zur Zahlung von Schadenersatz deutlich erleichtern.“ Betroffene Verbraucher konnten sich bis Montag im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Bis zum 30. Juni hatten sich dem vzbv zufolge gut 2.700 Mercedes-Besitzer registriert. Bei rund 50.000 betroffenen Fahrzeugen hatten die Verbraucherschützer zur Einreichung der Klage vor einem Jahr allerdings mit einer deutlich vierstelligen Zahl von Klägern, die sich anschließen, gerechnet. Die Verbraucherschützer strebten so wie bei ihrer Diesel-Musterklage gegen Volkswagen auch mit Daimler einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Stuttgarter Autobauer ließ sich darauf aber nicht ein. Nun bleibt abzuwarten, was die Richter entscheiden werden.
Markus Pfüller, Chefanwalt von Volkswagen, spricht mit der Presse, bevor das Gerichtsverfahren beginnt

Abgasskandal Aktionäre klagen gegen VW - so lief der erste Prozesstag

In Braunschweig beginnt ein Musterverfahren gegen VW. Die zentrale Frage lautet: Hat der Autobauer die Anleger zu spät über den Diesel-Betrug informiert? Für den Autobauer geht es wieder um Milliarden.