Bundessozialgericht
Richter verweigern Hartz-IV-Kindern mehr Kleidergeld
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben auch bei Wachstumsschüben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Kleidung. Die Kosten seien über den Regelsatz abgedeckt, urteilte das Bundessozialgericht. Schließlich sei Wachstum bei Kindern der Normalfall.