Unfallversicherung Die fünfte Säule des Sozialversicherung

Anders als in den übrigen großen Sozialversicherungen werden hier die Leistungen nur von den Unternehmen finanziert. Außerdem gibt es keine Beitragsbemessungsgrenzen.

Im Unterschied zu anderen Zweigen des Sozialsystems sind hier die durchschnittlichen Beitragssätze in den vergangenen Jahrzehnten nicht gestiegen, sondern sogar leicht gesunken. Der Beitragssatz liegt im Durchschnitt bei 1,35 Prozent der Bruttolohnsumme der Unternehmen. In einzelnen Branchen - vor allem in der Bauwirtschaft - werden jedoch Beiträge zwischen 5 und 7 Prozent verlangt.

Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte

Die nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften - derzeit gibt es 35 - sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Pflichtversichert sind Beschäftigte gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Hinzu kommt der Haftpflichtschutz. Die Berufsgenossenschaften haben auch die Aufgabe, durch Vorbeugung Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Im vergangenen Jahr betrugen die Aufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften 10,6 Milliarden Euro. Davon entfielen mehr als 4,8 Milliarden Euro auf laufende Rentenzahlungen. Für Rehabilitation wurden 2,6 Milliarden Euro gezahlt, die Verwaltung verschlang rund 1,0 Milliarden Euro, die Prävention 0,7 Milliarden. Die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle ging 2003 gegenüber dem Vorjahr um 10,5 Prozent auf 871 145 zurück, Wegeunfälle um 6,0 Prozent auf 158 301.

Kein angemessener Beitragsrückgang

Die Hauptkritik der Firmen richtet sich nicht allein gegen die Höhe der Beiträge. Beklagt wird nach Angaben der Wirtschaft vor allem das Ausmaß und die Unvorhersehbarkeit plötzlicher Beitragserhöhungen. Sie kritisieren den nur minimalen Rückgang des Beitragssatzes, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahrzehnten um rund 55 Prozent sank. Moniert werden auch zu hohe Rentenausgaben sowie zu viel Bürokratie und Verwaltungskosten. (dpa)

DPA

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