Ein Bezirksgericht in Jackson im Staat Mississippi entschied am Donnerstag, Bayer könne nicht für die angeblichen Gesundheitsbeschwerden einer US-Patientin zur Verantwortung gezogen werden. Der Kurs der Bayer Aktie stieg daraufhin am Freitagmorgen zeitweise um mehr als sechs Prozent. Die Klägerin, Virgie Hardy, hatte vor dem Bezirksgericht in Jackson im Staat Mississippi auf Schadensersatz in Höhe von 50.000 Dollar (46.700 Euro) geklagt. Sie litt nach eigenen Angaben seit der Einnahme von Lipobay/Baycol unter Muskelschmerzen. Doch wurde ihre Klage von der Jury abgewiesen.
Bayer begrüßt Entscheidung
Bayer begrüßte die Entscheidung der Geschworenen. Der Konzern bekräftigte, dass er bei der Entwicklung und Vermarktung des Medikaments verantwortlich gehandelt und der Patientensicherheit "zu jeder Zeit oberste Priorität eingeräumt" habe.
Nur bei 500 Fällen schon geeinigt
Allerdings sieht sich der Konzern wegen des Lipobay-Debakels noch immer rund 8.400 Klagen ehemaliger Patienten gegenüber. In 500 Fällen gelang es dem Unternehmen einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Bayer hatte den Cholesterinsenker, der weltweit mit rund 100 Todesfällen in Zusammenhang gebracht wird, im Sommer 2001 vom Markt genommen.
Entschädigung auch ohne Haftung
Das Unternehmen kündigte an, es werde weiterhin allen Lipobay-Patienten, die durch das Medikament schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten hätten, freiwillig und ohne Anerkennung einer Haftung auf faire Weise entschädigen. In allen Fällen, in denen nach intensiver Prüfung kein Zusammenhang zwischen Lipobay/Baycol und dem Gesundheitszustand des Patienten bestehe, oder in denen sich kein Vergleich erzielen lasse, werde sich der Konzern entschieden verteidigen.
Schon zum zweiten Mal gewonnen
Die Entscheidung des Bezirksgerichts in Jackson ist bereits der zweite Sieg von Bayer bei der gerichtlichen Aufarbeitung des Lipobay-Debakels. Bereits im vergangenen Monat hatte ein Geschworenengericht im texanischen Corpus Christi die Klage eines unter Muskelschwund leidenden 82-jährigen Ingenieurs gegen den Konzern abgewiesen. In der Klage ging es um 568 Millionen Dollar (537 Millionen Euro).
Immer noch Aktie mit Wertverlust
Der Kurs der Bayer-Aktie stieg nach dem jüngsten juristischen Erfolg bis zum Freitagmittag um 4,6 Prozent. Allerdings hat die Aktie nur noch gut ein Drittel des Wertes, den sie vor zwölf Monaten hatte.