Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 30. Juli veröffentlichten Urteil entschieden - und sprach einer Hausfrau das Doppelte des vertraglich vereinbarten Unterhalts zu. Damit fällte das OLG eine der ersten obergerichtlichen Entscheidungen zur Umsetzung des Grundsatzurteils, mit dem der Bundesgerichtshof im Februar die Anfechtung von Eheverträgen deutlich erleichtert hatte (Aktenzeichen: 16 UF 238/03 vom 15. Juli 2004).
Während der Ehe um Haushalt und Ehe gekümmert
In dem Fall hatten die Eheleute kurz vor ihrer Heirat 1987 per Ehevertrag vereinbart, der weniger verdienende Partner solle bei einer Scheidung gut 1.700 Euro bekommen - was damals in etwa ihren Einkommensverhältnissen entsprach. Bei der Scheidung im Jahr 2003 verdiente der Mann mehr als 11.000 Euro monatlich, während die Frau, die sich während der Ehe um Haushalt und Tochter gekümmert hatte, mit 55 Jahren ohne Aussicht auf einen Job war.
Das OLG sprach ihr rund 3.500 Euro zu. Zum einen verdiene der Mann außergewöhnlich gut, zum zweiten habe die Frau den ursprünglichen Plan des Paars, sie werde nach Geburt des Kindes wieder arbeiten gehen, nicht verwirklicht. Es widerspreche der «Billigkeit», sie allein die Konsequenzen der gemeinsamen Entscheidung für eine Hausfrauenehe tragen zu lassen. Außerdem habe der Mann davon profitiert, dass sie ihm für sein berufliches Fortkommen den Rücken frei gehalten habe.