Hintergrund ist die von beiden Unternehmen verbreitete Werbung für die Telekom-Auskunft 11833 mit der Aussage »Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft« und »Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft«. Weder Bahn noch Telekom weisen nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dabei auf die Gebühren hin, die im Vergleich zur direkten Anwahl der Bahnauskunft fast zehn Mal so hoch sind.
Zehnfaches an Gebühren
Der vzbv mahnte daher am Montag auf Initiative von Pro Bahn die Bahn und die Telekom ab und warf den Unternehmen Abzocke vor. »Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen«, sagte der Rechtsexperte des vzbv, Thorsten Kasper.
Beschwerden häufen sich
In den vergangenen Wochen waren den Angaben zufolge wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen. Den Angaben zufolge werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn-Auskunft weiterhin die höheren Gesprächsgebühren der Telekom-Auskunft (0,99 Euro pro Minute) statt die bei der Bahnauskunft fälligen 0,121 Euro pro Minute berechnet.
Beide Unternehmen haben nun bis zum 25. Februar 2002 Zeit, die beanstandete Werbung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, wie die Verbraucherschützer erklärten.