Wirtschaftsexperten Länder sollen Steuern selbst bestimmen

Damit die Bundesländer künftig Haushaltsnotlagen besser in den Griff bekommen, schlagen die Berater von Bundesfinanzminister Hans Eichel vor, den Ländern bei wichtigen Steuern Autonomie einzuräumen.

Steuern sollen nach Ansicht von Hans Eichels Beratern nicht mehr nur alleine Sache des Bundes sein. In einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium, das am Dienstag veröffentlicht werden soll, werde vorgeschlagen, den Ländern ein Zuschlagsrecht für bestimmte Steuern einzuräumen. Dies berichtet die "Berliner Zeitung". Dafür kommen den Experten zufolge die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie die Grundsteuer in Frage, berichtet die Zeitung.

Mittel zur Überwindung von Haushaltsnotlagen

Das Gutachten beschäftigt sich dem Bericht zufolge mit der Frage, wie Haushaltsnotlagen von Ländern vermieden beziehungsweise überwunden werden können. Die Experten argumentierten, im Falle einer Etatkrise erhalte ein Land durch das Zuschlagsrecht die Möglichkeit, die Überschuldung durch höhere Einnahmen zu bekämpfen. Bislang sei dieser Weg versperrt, da die Länder keine Steuerautonomie besäßen. Der Wissenschaftliche Beirat betone zugleich, er befürworte das Zuschlagsrecht auch unabhängig von Finanzkrisen.

Kritik übten die Gutachter laut der Zeitung am bisherigen Umgang mit Etatkrisen. So hätten das Saarland und Bremen seit über zehn Jahren Sanierungshilfen des Bundes erhalten. Die Lage habe sich dennoch nicht entscheidend verbessert.

"Stabilitätsrat" soll Etatkrisen überwachen

Als Konsequenz schlagen die Gutachter neben dem Zuschlagsrecht ein zweistufiges Verfahren zur Diagnose und Behebung von Etatkrisen vor, wie die Zeitung berichtet. Als neues Gremium schlage der Beirat einen "Stabilitätsrat" vor, der sich aus den Finanzministerien der Länder sowie aus dem Bundesrechnungshof, der Bundesbank und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzen solle. Der Rat solle die Haushaltssituation der Länder beobachten und bei herannahenden Krisen möglichst früh Alarm zu schlagen. Im Falle einer Notlage solle er die strikte Einhaltung des vereinbarten Sanierungsplanes überwachen.

AP