Nicht nur Leib und Leben sind den meisten Menschen lieb und teuer. Auch Sachwerte wie das Auto, die Wohnungseinrichtung oder Wertgegenstände will man bei Verlust oder Schaden ungern aus eigener Tasche ersetzen. Deshalb gibt es die Sachversicherungen: Haftpflicht- Policen kommen für Schäden auf, die der Versicherte anderen zufügt. Hausrat-, Gebäude- oder Auto-Policen zahlen die eigenen Schäden des Versicherten, sofern sie nicht selbst verschuldet sind.
Private Haftpflichtversicherung:
Wer das Eigentum anderer beschädigt, muss dafür aufkommen. Eine kaputte Vase oder die zertretene Brille sind ja noch zu ersetzen. Wenn Menschen ein Schaden zugefügt wird, können jedoch auch lebenslange Zahlungen auf einen zukommen. Wichtig ist deshalb eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Gut ist auch, wenn der Vertrag die Klausel "Forderungsausfalldeckung" enthält. Dann zahlt die eigene Versicherung für den Fall, dass man selbst geschädigt wird und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung besitzt. So absurd es klingt: Wenn Kinder unter sieben Jahren eine Vase zerschmeißen oder den Ball in die Glasscheibe des Nachbarn schießen, zahlt die Versicherung nur, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Denn kleine Kinder sind nicht schuldfähig.
Tipp:
Paare und Familien brauchen nur einen Vertrag. Bereits laufende Verträge kann man ohne Rücksicht auf die Kündigungsfristen zusammenlegen. Dabei gilt: Ältere Verträge haben Vorrang.
Finger weg von...
...Glasbruchversicherungen. Kaputtes Fenster- oder Türglas sollte man zur Not aus eigener Tasche zahlen. Der Schutz gegen Bruch kostet immerhin rund 60 Euro im Jahr.
Hausratversicherung:
Je teurer die Einrichtung der Wohnung, desto sinnvoller ist dieser Versicherungsschutz. Die Hausrat-Police deckt den Neuanschaffungswert ab, auch wenn gestohlene oder beschädigte Einrichtungsgegenstände schon älter sind. Dass ein Schaden entstanden ist, muss der Kunde nachweisen. Deshalb lohnt es sich, Quittungen und Kaufbelege aufzubewahren und wertvolle Dinge wie Bilder oder Schmuck auch zu fotografieren. Stehen Aquarien und Wasserbetten in der Wohnung, sollten sie ausdrücklich im Vertrag aufgeführt werden. Empfehlenswert ist auch, TV-Gerät, PC oder Stereoanlage vor Überspannungsschäden bei einem Blitzschlag mitzuversichern. Der Schutz vor Elementarschäden wie Überschwemmungen ist dagegen eher überflüssig. Dort, wo mit solchen Schäden gerechnet werden muss, übernimmt die Assekuranz das Risiko meist ohnehin nicht.
Jede Hausrat-Police enthält die sogenannte Unterversicherungsklausel. Sie soll verhindern, dass die Kunden ihr Hab und Gut zu niedrig versichern. Wer die Versicherungssumme mit dem von den Versicherungen empfohlenen Pauschalwert von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche berechnet, ist vor dem Vorwurf der Unterversicherung generell geschützt. Für eine 100-Quadratmeter- Wohnung ergibt sich so eine Versicherungssumme von 65 000 Euro. Hier fangen kritische Verbraucher an zu rechnen: Das verschlissene Sofa, das durchgelegene Bett, die abgenutzte Schrankwand, der uralte Fernseher - niemals kostet ein Neukauf 65 000 Euro, und günstigerer Ersatz würde ja erst mal genügen. Doch das interessiert deutsche Hausratversicherer überhaupt nicht. Zwar ist es ebenfalls möglich, das Inventar individuell aufzulisten, doch das hat Tücken: Wird im Schadensfall vom Versicherer auch nur ein Quentchen "Unterversicherung" gefunden, etwa weil die Bücher im Regal zwar zerfleddert, aber neu einige Tausend Euro wert sind, zahlt er nicht die volle Schadenssumme.
Tipp:
Um Unterversicherung auszuschließen, möglichst den geforderten Pauschalwert einhalten - auch wenn der Hausrat weniger wert erscheint. Eine Selbstbeteiligung senkt ebenfalls die Prämie.
Wohngebäudeversicherung:
Für Immobilienbesitzer ein Muss. Versichert sind das Gebäude und alle fest eingebauten Bestandteile, wie die Heizung und manchmal sogar die Einbauküche gegen Feuer, Leitungswasserschäden und die Folgen von Sturm, Hagel und Blitzschlag (ohne Schäden durch Überspannung im Stromnetz). Die Höhe der Prämien wird hier nicht nach der Quadratmeterzahl bemessen, sondern nach dem Neubauwert. Der wird von den Gebäudeversicherungen festgelegt. Das Ringen um Kundschaft ist nicht allzu intensiv. Alteingesessene, öffentliche Regionalversicherer dominieren den Markt. Immobilienkäufer übernehmen häufig die bestehende Police. Das muss kein schlechtes Geschäft sein. Sicherheit darüber verschafft aber nur ein Vergleichsangebot.
Finger weg von...
... Insassenunfallversicherungen. Sie zahlen, wenn Mitfahrern bei einem Unfall etwas passiert. Dagegen schützt aber auch eine Privathaftpflicht-Police.
Autoversicherungen:
Zwei Versicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: Die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflicht- Police. Um Letztere hat sich ein extremer Wettbewerb entwickelt. Autoversichern ist so billig wie nie. Grund dafür ist vor allem der technische Fortschritt: Wer seinen Kfz-Schein zur Hand hat, kann im Internet (beispielsweise unter www. biallo.de oder www.fss-online.de) binnen weniger Minuten die billigste Police für sein Auto finden. Die dann auch abzuschließen, ist kein wirkliches Risiko. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherer leisten im Wesentlichen alle dasselbe: Sie zahlen Schäden, die der Autofahrer anderen zufügt. Gesetzlich vorgeschrieben sind hierfür mindestens 7,5 Millionen Euro Versicherungssumme. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann bis zu 100 Millionen Euro wählen. Was in Euro und Cent zu bezahlen ist, richtet sich nach Autotyp, dem Ort der Zulassung und der Schadenfreiheitsklasse: Je länger man unfallfrei gefahren ist, desto billiger die Versicherung. Überdies gibt es jede Menge Rabatte: Familien, Wenigfahrer, Garagenbesitzer und Beamte werden begünstigt – auch per Klick im Netz. Stimmen müssen alle Angaben freilich, sonst gibt es im Schadensfall kein Geld.
Tipp:
Schäden am eigenen Pkw lassen sich mit Kasko-Policen versichern. Die "Teilkasko" bietet Diebstahl- und Unwetterschutz. Die "Vollkasko" empfiehlt sich für Neuwagen - vor allem für auf Pump gekaufte. Bei beiden Policen Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro vereinbaren - das drückt die Prämie.
Rechtsschutzversicherung:
Die relativ teure Police ist vielleicht auch deshalb so beliebt, weil sie suggeriert, man könne damit alles und jeden vor Gericht zerren. Doch das ist falsch. Notorischen Kadi-Gängern wird sie schlicht gekündigt. Und enden - wie sehr häufig - Familien-/Erbstreitigkeiten oder Baurechtsfälle vor Gericht, zahlt eine Rechtsschutzversicherung keinen Cent. Ob gezahlt wird, entscheidet generell die Versicherung und nicht etwa der Kunde.
Tipp:
Arbeitsrechtsschutz ist häufig in Gewerkschaftsbeiträgen enthalten - steuerlich absetzbar. Und: Streit mit Versicherungen und Banken schlichten deren Ombudsleute - kostenlos.
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