Service Beratung: Wie und wo Sie Hilfe finden

Ob Sie um Ihr Gehalt kämpfen, gegen eine Abmahnung oder gar die Kündigung: Versuchen Sie es nicht im Alleingang. Ohne Experten sind Sie auf verlorenem Posten.

Schritt 1: Vorsorge

Es gibt zwei Instanzen, die Sie als Arbeitnehmer vor Problemen schützen können: Gewerkschaft und Betriebsrat (bei öffentlich-rechtlichen Betrieben die Personalvertretung). Zum Betriebsrat in Ihrem Unternehmen können Sie immer gehen, Gewerkschaften setzen Mitgliedschaft voraus. Eine Liste der Ortsverbände bekommen Sie beim Deutschen Gewerkschaftsbund (030/240600 oder www.dgb.de). Für einen Beitrag von einem Prozent Ihres Bruttolohns erhalten Sie Beratung, kostenlosen Rechtsschutz und die Leistungen der Tarifverträge. Für Arbeitslose gibt es einen Sonderbeitrag. Eine eigene Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsfälle lohnt sich da kaum mehr. Das Pendant zur Gewerkschaft ist der Arbeitgeber-Verband (030/3186813 oder www.dav-ev.de).

Schritt 2: Beratung

Arbeitsvertrag, Kündigung oder Arbeitszeugnis strotzen nur so vor Fallen - suchen Sie sich dringend Rat, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Für den ersten Einblick gibt es gute Bücher, zum Beispiel die Mini-Ratgeber von GU-Kompass: "Arbeitsverträge", "Ihr Recht im Job" und "Arbeitszeugnisse" (je 92 Seiten, 6,50 Euro). Etwas umfangreicher zum Thema Kündigung: "Gekündigt - Was nun?" von Annette Fuss, Anke Trutter und Bettina Blass (Ueberreuter Wirtschaftsverlag, 2004, 304 Seiten, 15,90 Euro). Zu Arbeitsverträgen: "Ratgeber Arbeitsvertrag" von der IG Metall (2,33 Euro, Bestellung unter www. igmetall.de oder 069-66930). Zu Arbeitszeugnissen: "Arbeitszeugnisse" von Manfred Beden und Verena Janßen (GU Ratgeber Karriere, 2002, 128 Seiten, 12,90 Euro). Viele Informationen, ein Diskussionsforum und Musterverträge gibt es auf den Internetseiten www.arbeitsrecht.de (für Arbeitnehmer) und www.arbeitsrecht.org (für Arbeitgeber). Bei komplizierteren Fragen sollten Sie sich so früh wie möglich von Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft beraten lassen. Sonst laufen Sie Gefahr, Ihren Rechtsanspruch zu verlieren: Eine Kündigungsschutzklage etwa muss spätestens drei Wochen nach der Kündigung beim Arbeitsgericht sein.

Schritt 3: Schlichtung

Bei kleineren Streitigkeiten und wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten wollen, lohnt sich ein teurer und Nerven aufreibender Prozess nicht. Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson im Betriebsrat, die vermitteln kann. Kommen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht überein, wird eine interne Einigungsstelle mit Vertretern beider Gruppen eingerichtet. Schlichtungsverfahren werden auch von den Gewerkschaften angeboten.

Schritt 4: Rechtsstreit

Kleinere Verfahren, wie das Einklagen eines Arbeitszeugnisses, können Sie ohne Ihren Anwalt und damit kostenlos durchführen. Das zuständige Arbeitsgericht setzt dann die Klage auf. Bei komplizierteren Fällen muss der Anwalt ran. Als Mitglied einer Gewerkschaft werden Sie nicht nur rechtlich beraten, sondern auch vor Gericht vertreten - kostenlos. Ansonsten können Sie, bei geringem Einkommen und ohne Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen. Fachanwälte finden Sie über die Gewerkschaften oder unter www.arbeitnehmeranwaelte.de. Ansonsten helfen der Anwalt-Suchservice (0180/5254555 für 12 Cent pro Minute oder www.anwaltsuchservice.de) und die Deutsche Anwaltsauskunft (0180/ 5181805 für 12 Cent pro Minute oder www. anwalt-auskunft.de).

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