Verkehr Neue Regeln in der Kfz-Versicherung

Mit dem 1. Oktober müssen sich deutsche Autofahrer auf neue Spielregeln bei der Kfz-Versicherung einstellen: Es kommen Änderungen bei Klasseneinteilung, Tarifmerkmalen und Schadenfreiheitklassen.

Die Autofahrer in Deutschland müssen sich auf neue Spielregeln in der Kfz-Versicherung einstellen. Seit 1. Oktober gelten nicht nur neue Typ- und Regionalklassen, sondern auch andere Tarifmerkmale und Schadenfreiheitsklassen. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Mitgliedern empfiehlt, zusammengefasst.

Neue Grundlage ist Dreijahresstatistik

Grundlage für die Berechnung ist dabei erstmals eine Dreijahresstatistik (statt bisher ein Jahr), so dass sich Schäden aus einem einmaligen Hochwasser wie beispielsweise 2002 in Dresden relativieren. Da die meisten Gesellschaften den jährlichen GDV-Empfehlungen folgen, kommt es vielfach zu neuen Versicherungsprämien, wie der ADAC erläutert.

Weniger Typenklassen

Damit sich die jährlichen Umstufungen reduzieren, wurde außerdem die Zahl der Typklassen verkleinert: in der Vollkasko um sechs, in der Teilkasko um sieben Klassen. In den Regionalklassen sinkt die Zahl der Vollkaskostufen um vier, die Teilkaskostufen erhöhen sich jedoch um zwei. Überdies werden in der Kaskoberechnung erstmals die Tarifmerkmale Fahrleistung und Garage - gekoppelt an die Typklasse - berücksichtigt. "So ist eine genauere Risikoeinschätzung und damit eine individuellere Prämienberechnung möglich", erklärt der Automobilclub.

Niedrigster Beitragssatz erst nach 25 Jahren

Länger wird der Weg für die Versicherten aber bis zum niedrigsten Beitragssatz: Reichten in der Vollkasko früher 18 Jahre, bis sich der Beitragssatz auf 30 Prozent reduziert hatte, so empfiehlt der GDV jetzt - wie bei der Haftpflicht - 25 Jahre Schadensfreiheit.

Für zwei Drittel ändert sich nichts

Laut GDV bleiben in der Haftpflicht zwei Drittel der Autos in der gleichen Typklasse. Extrembeispiele gibt es jedoch in der Kasko: Der neue Peugeot 206 CC 2.0 wird um zwölf Klassen in der Vollkasko preiswerter, für Fahrer des Golf IV 1.4 geht es um vier Teilkasko-Klassen nach oben.

Jetzt gilt: Genaues Rechnen

"Generell gilt: Genaues Rechnen und gegebenenfalls ein Versicherungswechsel zahlen sich aus. Die meisten Verträgen enden am 31. Dezember, so dass die Kündigung spätestens bis 30. November beim Versicherer vorliegen muss", empfehlen die Rechtsexperten des Clubs. Bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat.

Alle Typklassen im Internet

Die Typklassen können laut GDV im Internet unter www.gdv.de oder www.typklasse.de abgefragt werden. Dort kann sich jeder über die genaue Einstufung seines Fahrzeuges in Vollkasko, Teilkasko und Autohaftpflicht informieren, erklären die Versicherer. Zudem werden neben den Typklassen des "alten" Systems auch die "neuen" angezeigt. Wie das Typklassensystem funktioniert, können Autofahrer unter www.versicherung-und-verkehr.de nachlesen.

DPA