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27. Juni 2010, 13:46 Uhr

Wer darf mit Lena Geschäfte machen?

Am neuen deutschen Star wollen viele verdienen: Der Rummel um Lena Meyer-Landrut lockt auch Unternehmen an, die bisher nichts mit der 19-Jährigen zu tun hatten. Doch dagegen hat ihr "Entdecker" Stefan Raab was - und lässt Anwälte aufmarschieren.

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Erst war sie nur Stefan Raabs Wunderkind, jetzt will jeder von Lenas Erfolg profitieren. Harte Zeiten für die 19-Jährige© Oliver Berg/DPA

Das Leben der Lena Meyer-Landrut ist wahrlich spannend, der kometenhafte Aufsteig der Hannoveranerin eine prima Geschichte. So denken offenbar unter anderem auch diverse deutsche Buchverlage, die für die nächsten Monate Projekte angekündigt haben, die sich mit der Karriere der 19-Jährigen beschäftigen sollen. So zum Beispiel der Heyne-Verlag, der ein Buch mit dem Titel "Lena - Einfach raus und leben!" herausbringen möchte.

Doch nicht jeder, der über Lena schreiben will, darf auch über Lena schreiben. Dieser Meinung ist jedenfalls Stefan Raab, der sich gerne als "Entdecker" von Lena bezeichnet - und anscheinend glaubt, daraus auch weitere Rechte ableiten zu können.

Jedenfalls hat, wie der "Spiegel" berichtet, eine Anwaltskanzlei aus Köln im Namen der Stefan-Raab-Produktionsfirma Brainpool TV, Raab TV und auch im Auftrag von Lena Meyer-Landrut persönlich Verlage mit Buchprojekten über Lena angeschrieben.

Raab TV, heißt es in dem Schreiben, sei Inhaberin "sämtlicher ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Namen Lena Meyer-Landrut", erklärte die Kanzlei. Man werde selbst "in erheblichem Umfang eigene gleichgelagerte Produkte vertreiben". Im Klartext: Auch wir werden Bücher über Lena veröffentlichen - und bitte sonst niemand.

Doch auf die Frage des Raab-Anwalts an den Heyne-Verlag, "woraus Sie Ihre Berechtigung zu der geplanten (...) Veröffentlichung herleiten", antwortete der laut "Spiegel" nur lapidar: "Die Frage ist schnell beantwortet und dürfte Sie als Jurist nicht weiter überraschen: Aus dem Grundgesetz, Stichwort Pressefreiheit."

rk
 
 
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