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missy_jose...

Ab welchem Betrag muss ich Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern?


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ANTWORTEN (11)
29.09.2010, 08:24 Uhr
 
StechusKaktus

Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für Verheiratete sind weiterhin steuerfrei (Sparerpauschbetrag). Auch für Personen mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung ändert sich nichts. Ist eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung bei der ausschüttenden Gesellschaft oder dem Kreditinstitut hinterlegt, wird keine Steuer einbehalten.

Soweit der Steuereinbehalt nicht auf Grund eines Freistellungsauftrags oder einer

Nichtveranlagungsbescheinigung zulässigerweise unterblieben ist, sondern aus anderen Gründen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, müssen diese Erträge in der Steuererklärung angegeben werden. Die nacherklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen werden dann im Rahmen der Veranlagung ebenfalls mit 25 % Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) besteuert.

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30.09.2010, 20:16 Uhr
 
finja1983

Du musst alles angeben, was über deinen Sparerfreibetrag geht. Ich glaube das sind 750 Euro wenn du Single bist und das Doppelt für Ehepaare, die zusammenveranlagt werden. (Bin mir aber nicht 100%ig sicher!!) Für alles was du mehr einnimmst, zahlst du dann Einkommenssteuer...

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30.09.2010, 20:25 Uhr
 
Musca

Mönsch Stachus, ich biete einen kosten- und schwangerschaftsfreien Urlaub in meinem Berghäuschen nördlich von Neapel an, gegen eine gute Steuerberatung

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30.09.2010, 20:31 Uhr
 
Musca

da ich mich dort vorwiegend vom Schmuggeln diverser Waren beschäftige, bitte ich um gewisse fachliche Vorbereitung

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30.09.2010, 20:54 Uhr
 
StechusKaktus

Klingt gut. Dann können wir über alte Hüttendorftage in Ffm schwafeln.(Hab ich auch nur irgendwo rauskopiert. Komisch nur, dass danach jemand noch eine unrichtige Zahl nachgeschoben hat...)

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30.09.2010, 20:58 Uhr
 
Musca

klär mich bitte auf ????

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30.09.2010, 21:07 Uhr
 
StechusKaktus

Nun, übernachtet habe ich dort auch nicht, weil ich noch zu klein war. Aber bei der einen oder anderen Demo war ich dabei. Und nachdem du dich mal irgendwann als SBW-Gegner geoutest hattest...

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30.09.2010, 21:12 Uhr
 
Musca

dazu stehe ich heute noch, aber was hat es mit irgendeiner unrichtigen Zahl zu tun ??

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01.10.2010, 13:41 Uhr
 
Christoph_...

Schon ab dem ersten Cent. Aber normalerweise macht die Bank das automatisch für dich. Es sei denn du hast einen sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht. Damit verpflichtst du dich selsbt die Steuerzahlungen zu übernehmen. Die EInkünfte werden aber mit deinem normaen Einkommen zu einem Freibetrag verrechnet.

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03.10.2010, 21:09 Uhr
 
Chiara Ludwig

Die Bank, wo du deine Ersparnisse hast, zieht direkt bei Auszahlung der Zinsen die Zinsabschlagssteuer, Soli und Kirchensteuer ab dem ersten Euro ab. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst, kannst du Zinsen bis zu 801.00 Euro pro Jahr steuerfrei bekommen. Abgezogene Steuern kannst du im Jahresausgleich geltend machen.

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21.02.2012, 14:44 Uhr
 
rufulus

Wenn man Kinder hat, kann man sein Anlagevermögen auf diese splitten. Denn jeder Bürger verfügt von Geburt an über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Damit lässt sich bei der Steuer dann Bares sparen, erfordert jedoch eine sinnvolle Planung im Vorfeld.

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